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Bouser Echo
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs in der Tannenstraße folgendes angeordnet:

Das mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 02.10.2025 angeordnete absolute Haltverbot (VZ 283-10) wird aufgehoben.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Rücknahme der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

66359 Bous, den 03.07.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Stefan Louis