Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs in der Tannenstraße folgendes angeordnet:
Das mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 02.10.2025 angeordnete absolute Haltverbot (VZ 283-10) wird aufgehoben.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Rücknahme der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.