Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung werden hiermit anlässlich der Veranstaltung „Sommer-Dorf-Fest“ vom 27.07.2023 bis 31.07.2023 Teile des Marktplatzes für den gesamten Straßenverkehr gesperrt.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.