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Bouser Echo
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentl Zustellung Bescheide 2023

Bereits seit mehreren Jahren erstellt die Gemeinde Bous Mehrjahresbescheide für die Grundsteuer, die Landwirtschaftskammerbeiträge und die Hundesteuer.

Das bedeutet, dass keine jährlichen Bescheide mehr erstellt werden. Nur bei Änderungen der Besteuerungsgrundlagen (z. B. Hebesatzänderungen, Verkauf eines Grundstückes, An- und Abmeldungen von Hunden) werden neue Bescheide erstellt.

Wenn sich an den Besteuerungsgrundlagen nichts ändert, erhalten deshalb Steuer-pflichtige im Jahr 2023 keinen Steuerbescheid.

Der zuletzt zugestellte Steuerbescheid ist deshalb besonders gut aufzubewahren.

Der Steuerbetrag, die Fälligkeitstermine und die Zahlungsweise bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Abgaben ist wie bisher in vier Raten zu zahlen und zwar am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November. Auf Antrag ist die jährliche Zahlung am 01. Juli in einem Jahresbetrag möglich.

Die Steuerzahltermine werden dann in Form einer öffentlichen Bekanntmachung in dem „Bouser Echo“ veröffentlicht.