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Bouser Echo
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung Haushaltssatzung Bouser Echo Bekanntmachung 2025 Stand 14.07.2025

Haushaltssatzung

der Gemeinde Bous

für die Haushaltsjahre 2025/2026

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsblatt I S. 2629) hat der Gemeinderat am 03.07.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

mit

dem Gesamtbetrag

der Erträge auf

dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge

und Aufwendungen

auf

2. im Finanzhaushalt

mit

den Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

auf

den Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

auf

dem Saldo aus

Investitionstätigkeit

auf

den Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

den Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit

auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

Die Verringerung der allgemeinen Rücklagen zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

§ 7

Es gelten die vom Gemeinderat am 03. Juli 2025 beschlossenen Stellenpläne.

Bous, den 21.07.2025
Erste Beigeordnete
Nathalie Käufer

Die nach § 82 Abs. 5, § 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 des KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Feststellungen in den §§ 2,4 und 5 wurde am 08.07.2025 erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Bous genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes für das Haushaltsjahr 2025 einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 3.033.470, -€ und für das Haushaltsjahr 2026 einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 5.441.054, -€.

St. Ingbert, 08.07.2025
Im Auftrag
Thomas Frey

Die vorstehende Haushaltssatzung 2025/2026 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gegeben.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt vom 28.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 [MB1] in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht beim Fachbereich 1.2 Finanzen, Rathaus Bous, Zimmer 13, öffentlich aus.

Erste Beigeordnete
Nathalie Käufer

Gemäß § 12 Abs. 6 S. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) wird auf folgendes hingewiesen:

Ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gilt diese Haushaltssatzung als von Anfang an gültig, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften:

1.

des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder

2.

solcher Bestimmungen, welche aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ergangen sind, zustande gekommen sein sollte.

[MB1]§ 86 Erlass der Haushaltssatzung (4) sieben Werktage Ort und Zeit der Auslegung hinweisen