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Bouser Echo
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationsveranstaltung

Zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Bous, 4.Stufe

Die Gemeinde Bous hat als zuständige Behörde gemäß § 47d BImSchG Lärmaktionspläne für die kartierten Hauptverkehrsstraßen in ihrem Gemeindegebiet aufzustellen.

Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind die Ergebnisse der 4. Runde der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie von 2022. Im Gemeindegebiet Bous wurden in der 4. Runde folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert:

Die Bundesstraße B 51, die Landesstraße L 168 (Saarstraße) sowie die Landesstraße L 140.

Der Lärmaktionsplan gibt Schätzwerte für die durch mögliche Maßnahmen erwartete Reduzierung der betroffenen Personen an.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist interessierten Bürgern die Möglichkeit zu bieten, den Lärmaktionsplan einzusehen und an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.

Der Entwurf des aktuellen Lärmaktionsplans kann hierzu in der Zeit vom 14.07.2025 bis zum 15.08.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses im Bauamt (Nebengebäude) eingesehen werden.

Parallel hierzu kann der Entwurf des Lärmaktionsplan im gleichen Zeitraum im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Leben, Wohnen, Bildung“ und dort unter „Bauen, Wohnen, Umwelt“ eingesehen werden.

Zusätzlich findet am Dienstag, den 29.07.2025 um 18:00 im Industrietheater (Petry-Hof) eine Informationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan statt.

In diesem Rahmen wird der Entwurf des Lärmaktionsplans und die rechtlichen Hintergründe vorgestellt.

Hierzu sind alle interessierten Bürger herzlich eingeladen.

Vorschläge und Anregungen zum Lärmaktionsplan, welche bis zum 15.08.2025 bei der Gemeinde Bous eingegangen sind, können in der Lärmaktionsplanung berücksichtig werden.

Bous, im Juli 2025
Nathalie Käufer
Erste Beigeordnete