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Bouser Echo
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:

Vor dem Anwesen Derler Straße 140 wird für die Dauer vom 20.07.2026 bis 29.07.2026 Absolutes Haltverbot (VZ 283-10, VZ 283-20) angeordnet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 24 StVG i.V.m. § 49 StVO geahndet.

66359 Bous, den 15.07.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
i.V. Nathalie Käufer