Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs Folgendes angeordnet:
Vor dem Anwesen Derler Straße 140 wird für die Dauer vom 20.07.2026 bis 29.07.2026 Absolutes Haltverbot (VZ 283-10, VZ 283-20) angeordnet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 24 StVG i.V.m. § 49 StVO geahndet.