In den letzten Wochen ist immer wieder aufgefallen, dass Blumen, Kerzen und Ähnliches bei den Urnenstelen abgestellt werden.
Ebenso wird auf der Rasenfläche der Rasengräbern Blumenschmuck abgelegt, gepflanzt oder gar angelegt.
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Bous sieht vor, dass die Ablage von Blumenschmuck und Kerzen an diesen Grabstätten nicht erlaubt ist.
Die gleiche Problematik besteht auch für das Armseelenkreuz. Dies steht bekanntlich unter Denkmalschutz. Wir weisen darauf hin, dass das Ablegen von Blumen und Kerzen nicht gestattet ist.
Künftig wird abgestellter Grabschmuck regelmäßig durch die Friedhofsverwaltung entfernt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.