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Vermehrt sind in der letzten Zeit Hinweise bei der Gemeinde Bous eingegangen, dass Hundebesitzer ihren Hund in dem Wassertretbecken im Bommersbachtal baden lassen.
Hunde dürfen in das Wassertretbecken jedoch aus hygienischen Gründen nicht hinein.
Trotz Verbotsschildern kommt es immer wieder zu Verstößen. Manche Halter lassen ihre Hunde auch frei laufen, wenn sie an dem Becken vorbeikommen. Je nach Rasse kann es dann schnell gehen, wenn das Tier Wasser wittert und sich abkühlen möchte.
Nach § 14 der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Gemeinde Bous sind Hunde in öffentlichen Anlagen an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese weder Personen noch Tier schädigen, gefährden, belästigen oder unzumutbar ängstigen.
Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen sind – auch im Bommersbachtal – von den Hundeführern unverzüglich zu beseitigen.
Ordnungswidrigkeiten können nach § 16 der Polizeiverordnung mit einer Geldbuße geahndet werden.