Die geänderte Verkehrsführung ist durch entsprechende Straßenmarkierungen und Beschilderungen kenntlich gemacht.
Die Markierung, VZ 342 „Haifischzähne“ hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung hervor. Die Spitzen sind in Richtung des wartepfichtigen Verkehrs angeordnet.
Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung.