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Bouser Echo
Ausgabe 37/2024
Seite 6
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 44 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO ) vom 16. November 1970 ( Bundesgesetzblatt I S. 1565 ) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes ( StVZustG ) vom 13.06.2001, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs in der Gemeinde Bous folgendes angeordnet:

Umgehungsstraße EKC zu Dehner bzw. Mc Donalds ( entlang der B 51 )

Im Einmündungsbereich der Umgehungsstraße ist Z.357 ( Sackgasse ) und in der Mitte sind rot-weiße Absperrschranken, versehen mit fünf roten Leuchten, sowie Zeichen 250 ( Verbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung gilt vom 13.09.2024 – 16.09.2024 und vom 20.09.2024 – 23.09.2024.

Nach § 24 StVG handelt ordnungswidrig, wer nach Aufstellung der Verkehrszeichen die sich aus dieser Anordnung ergebende Ge- und Verbote nicht beachtet.

Bous, 10.09.2024
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Stefan Louis