für die Berufung von Beisitzern/Beisitzerinnen für die Wahlvorstände der Gemeinde Bous zur Europawahl sowie die Kreistags- und Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024
Nach § 5 des Europawahlgesetzes -EuWG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 11), § 6 der Europawahlordnung -EuWO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 215) sowie § 9 des Kommunalwahlgesetzes -KWG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 Stand: letzte berücksichtigte Änderung durch Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828)
habe ich für jeden Wahlbezirk in der Gemeinde Bous einen Wahlvorstand zu bilden.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl werden zugleich zu Mitgliedern des Wahlvorstandes für die Kommunalwahlen berufen. Im Wahlgebiet sind 3 allgemeine Wahlbezirke und 1 Briefwahlbezirk gebildet. Den Wahlvorständen obliegen Aufgaben der Europawahl sowie der Kreistags- und Gemeinderatswahl.
Die Wahlvorstände bestehen aus dem/der Wahlvorsteher/-in, seinem/ihres Stellvertreter/-s und drei bis sechs Wahlberechtigten der Gemeinde Bous als Beisitzer/-innen. Die Beisitzer/-innen sollen möglichst in dem Wahlbezirk wohnen, für den der Wahlvorstand gebildet wird. Bei der Berufung der Beisitzer/-innen sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Mitglied eines Wahlvorstandes kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder deren Stellvertreter für einen Wahlvorschlag ist.
Ich fordere hiermit die in der Gemeinde Bous vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzer/-innen für die Bildung von 4 Wahlvorständen zu benennen.
Die Vorschläge sind bis spätestens 31. Januar 2024 bei mir einzureichen.