Aufgrund § 45 Abs.1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird hiermit in der Tannenstraße vor Hausnummer 8 bis zur Einmündung Lindenstraße Absolutes Haltverbot angeordnet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung des Verkehrszeichens VZ283 -10 in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.