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Bouser Echo
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bitte um Beachtung

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 Abs.1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird hiermit in der Tannenstraße vor Hausnummer 8 bis zur Einmündung Lindenstraße Absolutes Haltverbot angeordnet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung des Verkehrszeichens VZ283 -10 in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

66359 Bous, 02.10.2025
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
-Louis-