| • | Mit Schreiben vom 22.12.1936 beantragt der Landrat von Saarlautern eine größere Anzahl gemeindlicher Umgliederungen bis zum 1.4.1937 beim Herrn Reichskommissar f. d. S. - Abt. I b - Saarbrücken. |
|
| Im Einzelnen sind hier nur auszugsweise die Änderungen aufgeführt, von denen die damalige Amtsbürgermeisterei Schwalbach betroffen war. |
| • | 1. Die bisherigen selbständigen Gemeinden Griesborn und Schwalbach sollen zu einer Gemeinde zusammengelegt werden. |
|
| Begründung u.a.: Für die Begründung der Zusammenlegung der Gemeinden Griesborn und Schwalbach nehme ich Bezug auf die klaren Ausführungen des zuständigen Amtsbürgermeisters von Buss. Ich habe hier nichts hinzuzufügen. |
|
| Als Name für die neu zu errichtende Gemeinde schlage ich „Schwalbach“ vor. |
|
| Die Entschließung des Amtsbürgermeisters für die Zusammenlegung der beiden Gemeinden ist vorhanden. |
|
| Die Gemeinderäte sind gehört worden und stimmen der Zusammenlegung zu. |
| • | 2. Die bisherigen selbständigen Gemeinden Derlen, Elm, Sprengen und Knausholz sollen zu einer Gemeinde zusammengelegt werden. |
|
| Begründung u.a.: „Die Zusammenlegung der so genannten Bachgemeinden: Derlen, Elm, Sprengen und Knausholz ist unumgänglich. Sie bilden zwar nicht eine derart geschlossene Ortslage wie Griesborn und Schwalbach, sind aber einzeln völlig leistungsunfähig. Durch alle vier Gemeinden führt die Bommersbachtalstraße, die sie miteinander verbindet. Einzeln sind die Gemeinden nicht in der Lage, die ihnen obliegenden Aufgaben zu erfüllen“. |
|
| Als Name für die neu aus den vier genannten Orten zu errichtende Gemeinde schlage ich „Auf der Bach“ vor. Diese Bezeichnung ist im Volksmunde geläufig und bezeichnet die vier zusammen liegenden kleinen Dörfer“. |
| 3. | Banngrenz-Änderung zwischen Griesborn und Buss. |
|
| Begründung: „Der Bommersbacherhof soll – da er wenige Meter vor der Gemeinde Buss liegt – in die Gemeinde Buss eingegliedert werden. Die Grenze zwischen den Bannen Buss und Griesborn wird im Zuge der neuen Eingemeindung Griesborn-Schwalbach durch Abtretung der zur Gemeinde Griesborn gehörigen Bommersbacher Mühle an die Gemeinde Buss berichtigt. Die endgültige Grenzfestsetzung wird durch eine weitere Anordnung erfolgen“. |
|
| Bei der Banngrenz-Änderung wurde eine Fläche von 62,27 ha von der Gemeinde Griesborn an Bous abgetreten. |
| • | Diese Kommunale Umgliederung im Bereich Bous-Griesborn war in erster Linie ein Erfolg von Privatleuten, die seit 1930 immer wieder forderten, dass der Bannbereich Bommersbach von der Gemeinde Griesborn an die Gemeinde Bous zur Eingemeindung abgetreten werden soll. Es waren Einwohner, die damals ihre Wohnhäuser auf Griesborner Bann in der heutigen Bouser „Bommersbachstraße“ errichtet hatten. |
|
| Sie begründeten ihre Forderung mit mehreren Fakten, so u.a. : |
|
| a) Die Nähe zu Bous und die große Entfernung zu Griesborn. |
|
| b) Ihre Kinder gehen in Bous zur Schule und in die Kirche. |
|
| c) Eine Trinkwasserversorgung durch Griesborn wurde mündlich und schriftlich abgelehnt. |
|
| d) Alle Verkehrsfragen werden von Bous geregelt. |
|
| Bei den Auseinandersetzungen um die damalige Banngrenz-Änderung verhielt sich die Gemeinde Bous vollkommen passiv. |
| 4. | Die Amtsbürgermeisterei Schwalbach soll in Amtsbürgermeisterei Buss um genannt werden. |
|
| Begründung: „Die Ämter Berus, Oberesch, Differten und Schwalbach haben ihren Sitz in Bisten, Kerprich-Hemmersdorf, Schaffhausen und Buss. Die Bezeichnungen der Ämter stammen von den Ortsnamen ihres früheren Sitzes. Da es nicht tunlich ist, dass die Ämter des Kreises nicht die Namen ihres Wohnsitzes haben, bitte ich um Genehmigung der von mir vorgeschlagenen Änderungen. Mit Wirkung vom 1.4.1937 sollen die Ämter den Namen des Ortes tragen, in dem sie ihren Wohnsitz haben“. |
|
| Nach Anhörung der Amtsbürgermeister, Bürgermeister und Gemeinderäte der betreffenden Ämter und Gemeinden im Kreis Saarlautern hat Reichskommissar Gauleiter Bürckel den Einsatz der kommunalen Umgliederung im Kreis Saarlautern zum 1. April 1937 angeordnet. |
|
| Die Gebietsreform von 1974 bzw. von 1982. |
|
| Durch ständige politische Proteste und Kundgebungen durch die Bouser Bevölkerung wurde die beschlossene Gebietsreform vom 1. Januar 1974 am 1. Januar 1982 durch das saarländische Parlament korrigiert und Bous wieder eigenständige Gemeinde. |
|
| Vor dieser Entscheidung wurde durch eine Schwalbacher Bürgerinitiative die unzutreffende Parole propagiert: „die Gebietsreform von 1937 sei willkürlich durch die Nazi Kreisverwaltung durchgeführt worden und somit die Banngrenzänderung zu Gunsten von Bous unrechtlich.“ |
|
| Diese Behauptung wurde offensichtlich von der saarländischen Regierung ungeprüft übernommen und es erfolgte für Bous die Wegnahme des so genannten „Griesborner Banns“ zu Gunsten von Schwalbach. |
|
| Diese Maßnahme wurde in der Bouser Bevölkerung als Strafmaßnahme der saarländischen Regierung für die konstante und erfolgreiche Opposition gegen die Gebietsreform von 1974 wahrgenommen. |