Auch zu den kommenden Feiertagen (Allerheiligen, Totensonntag und Weihnachten) ist es nicht gestattet an den Urnenstelen Grabgestecke, Kerzen oder sonstigen Blumenschmuck abzulegen.
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Bous sieht vor, dass die Ablage von Blumenschmuck und Kerzen an diesen Grabstätten nicht erlaubt ist.
Das Gleiche gilt für das Armseelenkreuz. Dies steht bekanntlich unter Denkmalschutz. Wir weisen darauf hin, dass das Ablegen von Blumen und Kerzen nicht gestattet ist.
Abgestellter Grabschmuck wird weiterhin regelmäßig durch die Friedhofsverwaltung entfernt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.