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Bouser Echo
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuerhebetermine Formular Quartal f. Amtsblatt

Steuerzahltermin 15.11.2024

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde BOUS werden gebeten die 4. Rate der Steuern und Grundbesitzabgaben auf eines der nachstehenden Konten der Gemeindekasse BOUS zu überweisen:

(BIC-Nr: ist nur bei ausländischen Bankverbindungen erforderlich - ansonsten reicht die IBAN-Nr. aus).

Damit eine ordnungsgemäße Verbuchung der eingehenden Beträge gewährleistet ist, sollte im Verwendungszweck der Überweisung unbedingt die Steuernummer des Abgabenbescheides bzw. Gewerbesteuerbescheides angegeben werden.

Fällige Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuern, für die der Gemeindekasse Einzugsermächtigungen vorliegen, werden zum Fälligkeitstermin vom jeweiligen Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht. Wird eine Abbuchung nicht eingelöst, so entstehen zusätzliche Bankspesen, die vom Pflichtigen zu zahlen sind. Neue Bankeinzugsermächtigungen müssen spätestens 7 Tage vor der Fälligkeit der Gemeindekasse Bous vorgelegt werden, um termingerechte Abbuchungen der fälligen Forderungen sicherzustellen. Später eingehende Ermächtigungen können erst zum nächstmöglichen Fälligkeitstermin berücksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe der Einzugsermächtigung grundsätzlich der Schriftform mit entsprechender Unterschrift bedarf.

Die nach dem Steuerzahltermin noch ausstehenden Steuerschulden werden kostenpflichtig angemahnt und ggf. zwangsweise eingezogen. Für die zwangsweise Einziehung sind dann Vollstreckungsgebühren und entsprechend der gesetzlichen Regelung ggf. zusätzlich Säumniszuschläge zu berechnen.