Aufgrund § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des Umzugs zu St. Martin die Umzugsstrecke (Süd-West-Halle - Zufahrtsstraße Süd-West-Halle - Auf der Mühlenscheib - Tannenstraße - Schulhof Grundschule am 10.11.2025 ab ca. 18:00 Uhr für die Dauer des Umzuges für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt.