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Bouser Echo
Ausgabe 45/2025
Seite 4
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Verfahrensweise beim Auffinden toter Wildvögel

Einzelne tote Spatzen oder Amseln sind keine Seltenheit. Von Singvögeln und Tauben geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus.

Wenn man jedoch viele tote Vögel an einem Ort oder auch einzelne größere Vögel wie z.B. Gänse, Schwäne, Enten, Greifvögel oder Kraniche findet, sollte man das LAV informieren, um den Transport zum Landeslabor abzustimmen. Für die Bergung und den Transport sollten die Tiere nur mit Handschuhen angefasst werden und in eine doppelte Plastiktüte gelegt werden. Das Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen. Nach dem Kontakt sollten die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert werden.

Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) sind nach dem Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, dem LAV jeden Verdacht des Vorliegens einer anzeigepflichtigen Tierseuche (hierzu gehört die Geflügelpest) unverzüglich zu melden. Daher sind in Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) gehäufte Todesfälle ebenso wie ein deutlicher Abfall der Legeleistung unverzüglich dem LAV mitzuteilen.

Meldung toter Wildvögel

Bitte für die Meldung genaue Informationen zum Fundort bereithalten und dem LAV für eventuelle Rückfragen eine telefonische Erreichbarkeit mitteilen. Meldungen toter Wildvögel bitte unter:

Tiergesundheit LAV

  • E-Mail tiergesundheit@lav.saarland.de
  • Tel: +49681-9978-4500

Konrad-Zuse-Straße 11

66115 Saarbrücken