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Bouser Echo
Ausgabe 47/2022
Seite 4
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Verbot von Tieren auf dem Friedhof

Besucher von Friedhöfen sind grundsätzlich aufgefordert, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Hierzu wurden in der Friedhofssatzung der Gemeinde Bous Verhaltensregeln aufgestellt.

Danach ist es unter anderem nicht erlaubt, Tiere auf den Friedhof mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde.

Besucher des Friedhofs werden hiermit eindringlich aufgefordert, keine Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mit auf den Friedhof zu bringen. Festgestellte Verstöße gegen diese Vorschrift können beim gemeindlichen Ordnungsamt zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der Bürgermeister
Stefan Louis