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Bouser Echo
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kinderreisepässe

Das Bürgeramt informiert:

Das neue Jahr kommt, der Kinderreisepass geht!

Ab 2024 wird das Ausweisdokument nicht mehr hergestellt. Eltern, die mit ihren Kindern verreisen wollen, benötigen für diese einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Chip.

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zu 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Solange das Gültigkeitsdatum noch nicht erreicht ist, kann Ihr Kind also noch mit dem Kinderreisepass reisen.

Ab dem 01.01.2024 läuft es für Kinder ganz genauso wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Für Reisen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, dass die Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.

Bitte bedenken Sie, dass diese Ausweisdokumente nicht mehr sofort ausgestellt werden können, wie das bisher beim Kinderreisepass möglich war. Es können Lieferzeiten bis zu sechs Wochen entstehen.

Vereinbaren Sie also bitte rechtzeitig einen Termin beim Bürgeramt!

Der Reisepass für Kinder kostet einmalig 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro.

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde