Öffentliche Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten als Beisitzer(innen) und stellvertretende Beisitzer(innen) für den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Bous für die Kommunalwahlen der Gemeinde Bous am 9. Juni 2024
Gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: durch Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828) fordere ich hiermit die in der Gemeinde Bous vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer sowie stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer für die Bildung des Gemeindewahlausschusses zur bevorstehenden Gemeinderatswahl der Gemeinde Bous am 9. Juni 2024 zu benennen.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahlleiter als dem Vorsitzenden und mindestens vier von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzerinnen und Beisitzer; für jede Beisitzerin oder jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist (§ 8 Abs. 1 KWG).
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er stellt ferner das Gesamtergebnis der Wahl in der Gemeinde fest und nimmt die Verteilung der Sitze vor. (§ 8 Abs. 2 KWG).
Bei der Bestellung der Beisitzer(innen) und ihrer Stellvertreter(innen) können nur rechtzeitig eingehende Vorschläge berücksichtigt werden.
Die Vorschläge bitte ich bis spätestens 08.12.2023 einzureichen: Gemeinde Bous -Wahlamt-, Saarbrücker Straße 120, 66359 Bous, Zimmer 24, Tel.: (0 68 34) 83-125; E-Mail: wahlamt@bous.de
Bous, den 7. November 2023