Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird hiermit anlässlich der Veranstaltung „Umzug und Rathaussturm am Fetten Donnerstag“ am 08.02.2024 aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:
| 1. | Die Aufstellung des Zuges erfolgt in der Straße „Auf der Mühlenscheib“ und verläuft über die Straße „In den Faultrieschen“, „Kieferstraße“, „Griesborner Straße“, „Hohlstraße“ bis zum Petri Hof. |
| Während des Umzuges ist die komplette Umzugsstrecke voll gesperrt. | |
| 2. | Der Kreisel in der Kirchstraße ist in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr voll gesperrt. |
| 3. | Die Hohlstraße wird von der Griesborner Straße kommend in Richtung Kirchstraße zur Sackgasse erklärt. |
| 4. | Die Petersbrunnenstraße wird ab der Einfahrt zur Stockgartenstraße zur Sackgasse erklärt. |
| 5. | Die vorgeschriebene Fahrtrichtung wird an der Einmündung der Straße Petersbrunnenstraße in die Stockgartenstraße auf rechts festgelegt. |
| 6. | Die vorgeschriebene Fahrtrichtung wird an der Einmündung der Straße Stockgartenstraße in die Petersbrunnenstraße auf links festgelegt. |
| 7. | Die vorgeschriebene Fahrtrichtung an der Einmündung der Straße Kirchstraße in die Klammstraße wird auf links festgelegt. |
| 8. | Die vorgeschriebene Fahrtrichtung an der Einmündung der Klammstraße in die Kirchstraße wird auf rechts festgelegt. |
| 9. | Die vorgeschriebene Fahrtrichtung an der Einmündung der Friedrich-Ebert-Straße in die Kirchstraße wird auf rechts festgelegt. |
Diese tritt mit der verkehrsrechtliche Anordnung Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
An die Anwohner der Umzugsstrecke richte ich die Bitte, die Autos außerhalb der Strecke zu parken damit ein ungehinderter Ablauf des Fastnachtsumzuges möglich ist.