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Bouser Echo
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird hiermit anlässlich der Veranstaltung „Umzug und Rathaussturm am Fetten Donnerstag“ am 08.02.2024 aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:

1.

Die Aufstellung des Zuges erfolgt in der Straße „Auf der Mühlenscheib“ und verläuft über die Straße „In den Faultrieschen“, „Kieferstraße“, „Griesborner Straße“, „Hohlstraße“ bis zum Petri Hof.

Während des Umzuges ist die komplette Umzugsstrecke voll gesperrt.

2.

Der Kreisel in der Kirchstraße ist in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr voll gesperrt.

3.

Die Hohlstraße wird von der Griesborner Straße kommend in Richtung Kirchstraße zur Sackgasse erklärt.

4.

Die Petersbrunnenstraße wird ab der Einfahrt zur Stockgartenstraße zur Sackgasse erklärt.

5.

Die vorgeschriebene Fahrtrichtung wird an der Einmündung der Straße Petersbrunnenstraße in die Stockgartenstraße auf rechts festgelegt.

6.

Die vorgeschriebene Fahrtrichtung wird an der Einmündung der Straße Stockgartenstraße in die Petersbrunnenstraße auf links festgelegt.

7.

Die vorgeschriebene Fahrtrichtung an der Einmündung der Straße Kirchstraße in die Klammstraße wird auf links festgelegt.

8.

Die vorgeschriebene Fahrtrichtung an der Einmündung der Klammstraße in die Kirchstraße wird auf rechts festgelegt.

9.

Die vorgeschriebene Fahrtrichtung an der Einmündung der Friedrich-Ebert-Straße in die Kirchstraße wird auf rechts festgelegt.

Diese tritt mit der verkehrsrechtliche Anordnung Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

An die Anwohner der Umzugsstrecke richte ich die Bitte, die Autos außerhalb der Strecke zu parken damit ein ungehinderter Ablauf des Fastnachtsumzuges möglich ist.

66359 Bous, 30. Januar 2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
-Louis-