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Bouser Echo
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung​​​​​​​

Gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (Bundesgesetzblatt I S. 1565) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 1 Teil 3 § 11 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs in der Gemeinde Bous folgendes angeordnet:

Anlass:

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Grundschule, 3 Bodenschwellen, 2 Verkehrszeichen 112 (unebene Fahrbahn)

Örtlichkeit:

Auf der Mühlenscheib (Zuwegung Grundschule)

Gültigkeit der Anordnung:

dauerhaft

Diese verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit der Aufstellung der genannten Verkehrszeichen in Kraft.

Nach § 24 StVG handelt ordnungswidrig, wer nach Aufstellung der Verkehrszeichen die sich aus dieser Anordnung ergebenden Ge- und Verbote nicht beachtet.

66359 Bous, 8. Dezember 2025
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde