Hinweise für die Übergangszeit der pfarrlichen Gremien
Die Mandate der bisherigen Gremien (Pfarreienrat und Verwaltungsräte) enden zum 31.12.2025. Weiterhin amtieren wird nur der Wahlausschuss für die Neuwahl des Pfarrgemeinderates.
Am 07./08.02.2026 findet die Neuwahl des Pfarrgemeinderates statt, der sich entsprechend der Wahlordnung in den darauffolgenden Wochen konstituieren wird.
Danach eröffnet der neue Pfarrgemeinderat das Wahlverfahren für die Neuwahl des Verwaltungsrates und wählt diesen ebenfalls, woraufhin sich dann der neue Verwaltungsrat konstituieren wird. Bis dahin ist der Pfarrer allein für alle Verwaltungsangelegenheiten zuständig.
Ich möchte, auch im Namen aller Pfarrangehörigen, den bisherigen Mitgliedern der Räte, insbesondere den Vorsitzenden bzw. stellv. Vorsitzenden, sehr herzlich für Ihr ehrenamtliches Engagement zum Wohl unserer Pfarreien in den vergangenen Jahren großen Dank und Anerkennung zum Ausdruck bringen.
Zugleich hoffe ich, dass sich für die bevorstehende Neuwahl der Gremien eine hinreichende Zahl an Kandidat(inn)en bereiterklären werden.
Wir suchen Kandidatinnen und Kandidaten!
Am 7./8. Februar 2026 wird in unserer neuen Pfarrei der Pfarrgemeinderat gewählt. Der Pfarrgemeinderat trägt zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für das Leben und die Entwicklung unserer Pfarrei. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann dazu Kandidatinnen und Kandidaten mit deren Einverständnis vorschlagen.
Wahlberechtigt und wählbar ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie selbst bereit sind zu kandidieren oder wenn Sie andere dafür vorschlagen möchten! Ihre Vorschläge müssen dem Wahlausschuss spätestens bis zum 11.01.2025 vorliegen.
Sie können die Vorschläge in die aufgestellten Kästen in unseren Kirchen einwerfen. Dort liegen auch Formulare dafür aus. Sie können die Vorschläge auch bei einem Mitglied des Wahlausschusses oder im Pfarrbüro abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Vorschläge das Einverständnis der vorgeschlagenen Person enthalten.
Möglichkeit der Briefwahl
Wenn Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen wollen, können Sie sich spätestens bis zum 05.02.2026 beim Wahlausschuss oder im Pfarrbüro melden.