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Bouser Echo
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Bous Haushalt

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Gemeinderat am 23.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf

2023

10.000.000 EUR

2024

10.000.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

Die Verringerung der allgemeinen Rücklagen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

420 v.H.

§ 7

Es gelten die vom Gemeinderat am 23.11.2023 beschlossenen Stellenpläne.

Bous, den 23.11.2023
Der Bürgermeister
Stefan Louis

Die nach § 82 Abs. 5, § 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 des KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Feststellungen in den §§ 2,4 und 5 wurde am 07.12.2022 erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Bous genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes für das Haushaltsjahr 2023 einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 894.390 € und für das Haushaltsjahr 2024 einen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.184.237 €.

St. Ingbert, 07.12.2023
Im Auftrag
Thomas Frey

Die vorstehende Haushaltssatzung 2023/2024 wird hiermit gemäß § 86 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gegeben.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt vom 03.01.2024 bis einschließlich 12.01.2024 in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht beim Fachbereich 1.2 Finanzen, Rathaus Bous, Zimmer 13, öffentlich aus.

Bous, 15.12.2023
Der Bürgermeister
Stefan Louis

Gemäß § 12 Abs. 6 S. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) wird auf folgendes hingewiesen:

Ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gilt diese Haushaltssatzung als von Anfang an gültig, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften:

1.

des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder

2.

solcher Bestimmungen, welche aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes ergangen sind, zustande gekommen sein sollte.