Aufgrund § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:
| 1. | Die Hohlstraße wird von der Griesborner Straße kommend in Richtung Kirchstraße bis zur Hausnummer 4 zur Sackgasse erklärt. |
| 2. | Die Einfahrt in den Kreisel Kirchstraße Richtung Hohlstraße, Kirchstraße und Friedrich-Ebert-Straße von der Petersbrunnenstraße kommend wird voll gesperrt. |
| 3. | Die vorgeschriebene Fahrtrichtung an der Einmündung der Straße Kirchstraße in die Klammstraße wird auf links festgelegt. |
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gilt für den 16.02.2023 von 14:00 – 17:00 Uhr. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 24 StVG i.V.m. § 49 StVO geahndet.