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Bouser Echo
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs folgendes angeordnet:

1.

Die Hohlstraße wird von der Griesborner Straße kommend in Richtung Kirchstraße bis zur Hausnummer 4 zur Sackgasse erklärt.

2.

Die Einfahrt in den Kreisel Kirchstraße Richtung Hohlstraße, Kirchstraße und Friedrich-Ebert-Straße von der Petersbrunnenstraße kommend wird voll gesperrt.

3.

Die vorgeschriebene Fahrtrichtung an der Einmündung der Straße Kirchstraße in die Klammstraße wird auf links festgelegt.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gilt für den 16.02.2023 von 14:00 – 17:00 Uhr. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 24 StVG i.V.m. § 49 StVO geahndet.

66359 Bous, den 10.02.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Stefan Louis