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Hauneck Bote
Ausgabe 10/2026
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Kommunalwahl - Informationen zu Wahlmöglichkeiten

Kommunalwahl am 15. März 2026

Informationen zu Ihren Wahlmöglichkeiten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Sonntag, den 15. März 2026, findet in unserer Gemeinde die Kommunalwahl statt. An diesem Tag haben Sie die Möglichkeit, wichtige Gremien auf kommunaler Ebene neu zu wählen. Gewählt werden:

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die Ortsbeiräte

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die Gemeindevertretung

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der Kreistag

Nachfolgend informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe und die wichtigsten Fristen.

1. Wahl im Wahllokal (Urnenwahl)

Am Wahltag haben die Wahllokale von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Bitte bringen Sie am Wahltag mit:

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Ihre Wahlbenachrichtigung (sofern vorhanden)

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ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

2. Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahl können Sie auf folgenden Wegen beantragen:

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online (über die Homepage https://www.hauneck.de/ oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung)

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persönlich im Rathaus

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durch Rücksendung des ausgefüllten Antrags auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung

Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis zum Freitag vor der Wahl, 13. März 2026, 13:00 Uhr, bei der Gemeinde eingehen.

In besonderen Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) kann die Beantragung auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr erfolgen.

Abgabe der Briefwahlunterlagen

Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, muss der orange Wahlbriefumschlag spätestens am Wahltag, 15. März 2026, bis 18:00 Uhr, im Rathaus eingegangen sein.

Sie können den Wahlbrief:

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rechtzeitig per Post versenden (bitte ausreichend Zeit für die Zustellung einplanen)

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direkt im Rathaus abgeben bzw. in den Briefkasten einwerfen.

Bitte beachten Sie: Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang des Wahlbriefes - nicht das Datum des Poststempels.

3. Persönliche Briefwahl im Rathaus

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus beantragen und dort sofort vor Ort wählen. Bitte beachten Sie hierzu die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.

4. Barrierefreiheit und Unterstützung

Unsere Wahllokale sind grundsätzlich barrierefrei zugänglich. Sollten Sie Unterstützung benötigen, können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Stimmabgabe hinzuziehen.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit oder besonderen Bedürfnissen wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Gemeindeverwaltung.

5. Wichtig: Wahlbenachrichtigung prüfen

Sollten Sie bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte umgehend an das Einwohnermeldeamt.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Mit Ihrer Stimme für Ortsbeirat, Gemeindevertretung und Kreistag gestalten Sie aktiv die Zukunft unserer Heimat mit. Jede Stimme zählt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Gemeindeverwaltung