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Hauneck Bote
Ausgabe 11/2023
Allgemeines
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Aktuelles aus der Landwirtschaft...

Wetterdaten vom 06. März bis zum 12. März 2023

Eichhof

202 m über NN

Alh.-Niedergude

285 m über NN

Niederschläge (mm)

30,1

-

Lufttemperatur (°C) min/max

-4,2 / 12.3

-

Bodentemperatur (°C) in 5 cm Tiefe am 12.03.

3,4

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Das aktuelle Thema

Artenschutz beim Osterfeuer - Nicht unbedacht anzünden!

Osterfeuer sind eine weit verbreitete Tradition. Aber Achtung! Die Holzhaufen stellen potentielle Brutplätze für Vögel und Rückzugsräume für Kleinsäuger, Insekten, Amphibien und Reptilien dar, die bei dem Anzünden zu Schaden und zu Tode kommen. Unser Osterfeuer kann also zu einem artenschutzrechtlichen Verstoß gegen die Verbote der § 39 & § 44 Bundesnaturschutzgesetz durch das Töten/Stören (besonders) geschützter Tierarten und durch die Beseitigung ihrer Lebens-, Ruhe-& Fortpflanzungsstätten führen, und einen Straftatbestand darstellen. Auch bei der Auswahl der Fläche ist aus verschiedenen Gründen Vorsicht geboten. Wir weisen auf die Beachtung folgender Punkte hin:

  • Um- oder Aufschichten des Holzhaufens erst unmittelbar am Tag des Feuers
  • Anzünden der Osterfeuer nur auf befestigten „Festplätzen“ oder Äckern
  • Abstandsregelungen (auch zu Gehölzen und geschützten Biotopen!)
  • Kein Verbrennen von Müll oder pflanzliche Abfällen
  • Frühzeitig Genehmigungs- und Meldebedarf bei allen zuständigen Behörden klären (Veranstaltungen im Außenbereich erfordern Genehmigungen nach § 17 BNatSchG!)

Eine Orientierungshilfe des HMUKLV mit weiteren Hinweisen finden Veranstalter unter: https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/hmuelv_hmdi_brauchtumsfeuer.pdf

Ansprechpartner:

Untere Naturschutzbehörde —  06621-87-2200 /-2260 /-2263 /-2264

Hinweis:

Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.