Die Gemeindeverwaltung ist in der Zeit
in allen Angelegenheiten, die nicht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl und der damit verbundenen Stimmenauszählung stehen,
Während der Ermittlung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
In dringenden Notfällen (z. B. Sterbefälle) stehen wir Ihnen zur Verfügung.