(Jahreshauptversammlung)
Die Eigentümer der bejagbaren Grundstücke, die zur Jagdgenossenschaft Unterhaun/ Rothensee gehören, werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung
am Donnerstag, dem 16.04.2026
um 19.30 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus in Rotensee
eingeladen.
Es wird gebeten, die Veranstaltung zahlreich und pünktlich zu besuchen.
Hinweis: | Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder anwesend oder schriftlich vertreten sind. |
Sollte die Versammlung nicht beschlussfähig sein, wird für den selben Tag und Ort um 20.00 Uhr zur Jahreshauptversammlung eingeladen, die dann gemäß Satzung auf jeden Fall beschlussfähig ist.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung der Mitglieder und Gäste |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Abstimmung über die öffentliche Abhaltung der Sitzung (Gäste) |
| 4. | Gedenken verstorbener Mitglieder |
| 5. | Verlesung des Protokolls der Jahreshauptversammlungen vom 04.04.2025 |
| 6. | Jahresbericht des 1. Vorsitzenden und gleichzeitig Kassenwart |
| 7. | Bericht der Kassenprüfer |
| 8. | Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes |
| 9. | Wahl der Kassenprüfer |
| 10. | Beratung und Abstimmung über eingegangene Anträge |
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| - Auszahlung des Jagdertrags |
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| - Reparatur Triebwagen |
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| - sonstige Anträge |
| 11. | Verwendung des Jagdertrages |
| 12. | Verschiedenes |
| 13. | Schließung der Versammlung |
Anträge müssen dem Jagdvorstand schriftlich oder zur Niederschrift bis spätestens zum 09.04.202
vorliegen.
Hauneck den, 24.03.2026