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Hauneck Bote
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Hauneck, Ortsteil Unterhaun

Bebauungsplan Nr. 26 „Blaue Liede“ - 4. Änderung

(Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage

(1)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck hat am 21.12.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m § 13 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.26 „Blaue Liede“ im Ortsteil Unterhaun im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

(2)

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Flurstücke: Gemarkung Unterhaun, Flur 3, Flurstücke 16/16, 16/17, 16/19tlw. und 45/22tlw. Das Gebiet befindet sich südlich und östlich der Straße Am Wäldchen, sowie westlich der Straße Blaue Liede.

(3)

Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist die Versetzung der Baugrenze im südlichen Bereich in Richtung Süden und im östlichen Bereich in Richtung Osten. Die bisher festgesetzten Baugrenzen müssen in diesen Bereichen aufgrund der Planung von LKW-Stellplätzen und einer Stützmauer versetzt werden, alle weiteren Baugrenzen werden beibehalten. Außerdem wird im Norden des Geltungsbereichs ein Teil der Fläche zum Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen zurückgenommen, um eine Zuwegung der Stellplätze, ausgehend von der Straße Am Wäldchen, zu ermöglichen. Die Grundzüge der Planung sind durch diese Änderung nicht betroffen, so dass das Verfahren im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann.

(4)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5)

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit wird gemäß §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gemäß und §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

(6)

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das vereinfachte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. Auch ein Störfallbetrieb im Sinne des § 50 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz ist nicht von der Planung betroffen.

(7)

In Ausführung des §13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom

16.01.2024 - 19.02.2024 einschließlich

im Internet unter der Adresse www.hauneck.de veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der in der Gemeindeverwaltung Hauneck, Hersfelder Str. 14, 36282 Hauneck, Bürgerbüro, Zimmer 6. Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, ab-gegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse info@fischer-plan.de möglich.

(8)

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(9)

Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Bauleitplanung der Gemeinde Hauneck, Ortsteil Unterhaun

Bebauungsplan Nr. 26 „Blaue Liede“ - 4. Änderung

Übersichtskarte

genordet, ohne Maßstab