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Hauneck Bote
Ausgabe 2/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck

am 11. Dezember 2025

Datum:

Donnerstag, 11. Dezember 2025

Ort:

BGH Unterhaun, Rotenseer Weg 27, 36282 Hauneck

Sitzungsbeginn:

20.01 Uhr

Sitzungsende:

20.45 Uhr

Tagesordnung

1.

Bericht des Gemeindevorstandes gemäß § 50 Abs. 3 HGO (siehe Anlage)

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Resolution der Gemeindevertretung Hauneck zur Ansiedlung des neu zu gründenden Registergerichts in Bad Hersfeld

Die Gemeindevertretung Hauneck fordert das Land Hessen auf, das neu zu gründende Registergericht in Bad Hersfeld anzusiedeln.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

3.

Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 "Bornweg" OT Rotensee

Die Gemeindevertretung stimmt dem Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Bornweg" OT Rotensee zu.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges StLF20-V für die FFW Oberhaun

Die Gemeinde Hauneck beschließt die Beschaffung eines StLF20-V für die Freiwillige Feuerwehr Oberhaun gemäß den Beschaffungsvorgaben der Firma BFG zu einem Anschaffungspreis von 601.713,15 €.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

5.

Beratung und Beschlussfassung über die gemeinsame Resolution der Gemeindevertretung Hauneck zur Freiflächen-PV-Anlage in der Gemarkung Unterhaun

Die Gemeindevertretung Hauneck bekennt sich zur Energiewende und spricht sich ausdrücklich für die Nutzung nachhaltiger Energiequellen aus. Gleichzeitig sehen wir es als unsere Verantwortung, den Lebensraum unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu erhalten. Daher hat bei solchen Maßnahmen stets eine Abwägung zu erfolgen, um beiden Zielen Rechnung zu tragen. Nach intensiven Beratungen kann in diesem Fall die Zustimmung der Gemeindevertretung zur Bauleitplanung nicht in Aussicht gestellt werden.

Die Gemeindevertretung Hauneck beauftragt den Gemeindevorstand, den Investor über diese Resolution und die damit verbundene Willensäußerung zu informieren.

Begründung:

Unvereinbarkeit mit der kommunalen Planung: Der vorgesehene Standort steht den Zielen der räumlichen Entwicklung und den Festsetzungen bestehender Planwerke entgegen bzw. erfordert eine erhebliche Umplanung bislang land- bzw. freiraumbezogener Flächen, die aus Sicht der Gemeinde nicht zielgerecht ist. Eine großflächige bauliche Inanspruchnahme im Außenbereich an dieser Stelle wird daher abgelehnt.

Landwirtschaftliche Belange und Ernährungssicherung: Die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen sind für die ortsansässigen Betriebe von Bedeutung. Deren Entzug verschärft Pacht- und Flächendruck und wirkt der regionalen Versorgungssicherung entgegen.

Erholung und Ortsbild: Das Gebiet dient der wohnortnahen Erholung der Bevölkerung und prägt das Orts- und Landschaftsbild Unterhauns. Eine industrielle Freiflächenanlage widerspricht dem charakteristischen Freiraum und mindert Aufenthalts- und Lebensqualität.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

6.

Antrag der CDU-Fraktion: Situation an der Bushaltestelle Schule/KiTa

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Gemeindevorstand die nach dem Neubau der Bushaltestelle Schule/KiTa entstandene Situation auf die notwendige Sicherheit für die Kinder überprüft und anschließend die erforderlichen Maßnahmen einleitet.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

7.

Antrag der CDU-Fraktion: Anfrage zum Bau eines Basketballfeldes

Von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

8.

Antrag der CDU-Fraktion: Anfrage zur Sanierung des BGH Unterhaun

Von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

9.

Unterrichtung über den Stand des Haushaltsvollzugs 2025 gemäß § 28 GemHVO

Der Gemeindevertretung wurde eine Übersicht der Erträge und Aufwendungen der Gemeinde Hauneck auf Ebene der Kostenstellen und Produktbereiche ausgehändigt und von Sascha Gilbert erläutert.

Die Berichtspflicht gem. § 28 GemHVO-Doppik wurde im Rahmen des Haushaltsvollzugs durchgeführt.

10.

Einbringung der Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen der Gemeinde Hauneck für das Haushaltsjahr 2026

Der Gemeindevorstand hat gemäß § 97 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) den Entwurf der Haushaltssatzung am 10.12.2025 festgestellt und legt ihn der Gemeinde-vertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor (Einbringung). Der 1. Beigeordnete Marcel Nieding erläutert verschiedene Punkte des doppischen Haushaltsentwurfes mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026.

Im Anschluss an die Ausführungen wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung ein Entwurf ausgehändigt. Die Einbringung ist damit vollzogen.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung.

gez. Michael Bachmann (Vorsitzender der Gemeindevertretung)
gez. Sascha Gilbert (Schriftführer)