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Hauneck Bote
Ausgabe 2/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Anlage zur Niederschrift der Gemeindevertretung vom 11.12.2025 - Bericht des Gemeindevorstandes

1)

Vergabe einer Straßenbezeichnung für das angestrebte Baugebiet „Finstersee“ OT Sieglos; hier: Beteiligung des Ortsbeirates Sieglos

Das Amt für Bodenmanagement Homberg hat im Rahmen des Umlegungsverfahrens die Vergabe von neuen Straßennamen angefragt. Der Ortsbeirat Sieglos wurde daher beteiligt und um einen Vorschlag gebeten. Die Sitzung findet am 17.12.2025 statt. Danach erfolgt eine Vorlage an die gemeindlichen Gremien zwecks entsprechender Beschlussfassung.

2)

Fehlender Glasfaserausbau in Hauneck-Fischbach/Beitritt als Kooperationspartner in die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit

Es wird bekannt gegeben, dass aus betrieblichen/zeitlichen Gründen die zuständige Digitalisierungsstelle bei der Stadt Neukirchen die angestrebte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperationsvereinbarung zum Glasfaserausbau Fischbach mit Kommunen aus dem Schwalm-Eder-Kreis) noch nicht erstellen und somit noch nicht abgeschlossen werden konnte. Lt. Information der zuständigen Stelle ist der Förderantrag gestellt; nach Eingang des Bescheides erfolgt eine Prüfung durch einen Juristen zur Ausschreibung eines Beratungsunternehmens.

3)

Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung von PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden vom 28.11.2025/PV-Anlage Tiefbrunnen Rotensee

Mit Bekanntgabe in der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 12.03.2025 wurde der unverbindlichen Zusammenarbeit mit einer Fachfirma aus Bebra im Hinblick auf die Prüfung von PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden entsprochen. Krankheitsbedingt kam es zu Verzögerungen bei der Vorlage der Bewertung. Nun liegt das Ergebnis der Prüfung von PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden vor sowie ein Angebot einer Fachfirma für eine PV-Anlage (15,75 kWp; Dach und Fassade) am Gebäude des Tiefbrunnens Rotensee in Höhe von 16.751,23 € netto (19.933,96 € brutto) vor. Als Gegenleistung für die Dachverpachtung auf 7 gemeindeeigenen Gebäuden bietet die Fachfirma die Eigentumsübertragung der angebotenen PV-Anlage an.

4)

Projekt „Herstellung der Durchgängigkeit der Eitra im Haunecker Ortsteil Bodes“; hier: Bekanntgabe des Eingangs des Abnahmescheins über die wasserrechtliche Bauabnahme

Der Eingang des Abnahmescheins vom 22.10.2025 über die wasserrechtliche Bauabnahme zum Projekt „Herstellung der Durchgängigkeit der Eitra im Haunecker Ortsteil Bodes“ wird bekanntgegeben. Es haben sich keine wasserrechtlichen Beanstandungen ergeben.

5)

Vergabe Beschaffung Saphir Frontlader Arbeitsbühne ABB EG 1

Für die Vergabe Beschaffung Saphir Frontlader Arbeitsbühne ABB EG 1 für den Fendt 314 wurde ein Angebot mit einer Auftragssumme in Höhe von 10.829,00 € inkl. MwSt. eingeholt. Da es sich bei der Arbeitsbühne um ein Gerät handelt, welches speziell auf unseren Fendt 314 abgestimmt und zugelassen ist, wurden keine weiteren Angebote eingeholt. Im Haushalt 2025 stehen Mittel in Höhe von 9.000,00 € zur Verfügung. Der Gemeindevorstand beschließt aus diesem Grund eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.829,00 €. Der Auftrag wurde vergeben.

6)

Verkauf Fendt Xylon 520

Für den Verkauf des Fendt Xylon 520 liegt der Gemeinde Hauneck ein Ankauf Angebot in Höhe von 21.420,00 € vor. Der Fendt Xylon ist Baujahr 1996 und leistete bisher 10.350 Betriebsstunden im Dienste der Gemeinde Hauneck. Als Ersatz wurde bereits im letzten Jahr ein Fendt 314 inkl. Anbaugeräten beschafft. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, den Fendt Xylon 520 zum Preis von 21.420,00 € zu verkaufen.

7)

Bewilligung Zuschuss aus dem Förderprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien

Mit Schreiben vom 24.10.2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mitgeteilt, dass nach Prüfung unseres Verwendungsnachweises der Zuschuss auf Grundlage der anrechenbaren förderfähigen Kosten neu berechnet werden und beträgt 17.500,00 €. Der Zuschuss wird uns innerhalb der nächsten zwei Wochen überwiesen.

8)

Fördervereinbarung für einen „Drop In (klusive)“ - Willkommensort für Hauneck

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert die von der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie entwickelten Drop In (klusive)-Standorte als Willkommensorte für Familien mit Kindern unter drei Jahren. Dieses soll ab dem 01.01.2026 ein Willkommens- und Begegnungsort für Eltern und Kleinkinder im Alter von 0-3 Jahren auch bei uns in der Gemeinde Hauneck sein. Es ist ein offener und kostenfreier Treff zum Informieren und Austauschen. Dies ist weiterhin eine gute Möglichkeit die Lücke in der Präventions- und Bildungskette zwischen Geburtsnachsorge, Frühen Hilfen und Kindertageseinrichtungen zu schließen. Das Drop In wird in unseren Räumlichkeiten der Kinderkrippe „Hoppetosse“ angeboten. Das Projekt wird durch die Landesförderung für ein Kalenderjahr mit 1.250,00 € bezuschusst.

Der Start für die Eltern mit Ihren Kindern ist für den 01.01.2026 geplant. Bis zum 31.12.2025 werden vorbereitende Aufgaben (Akquise), Flyer Gestaltung und die Veröffentlichung durchgeführt. Den genauen Tag und die Uhrzeit, an denen das Angebot in Hauneck regelmäßig stattfinden soll, wird noch bekanntgegeben. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass die Kinder Bereits die Räumlichkeiten der Krippe kennenlernen und die spätere Eingewöhnung während der Krippenzeit noch besser gelingt.

9)

Sachstand Sanierung L 3341 Bodes-Fischbach und Teilstück der L 3170 Bodes - Buchenau

Auf Nachfrage der Gemeinde Hauneck hat Hessen-Mobil eine Zwischeninformation zu den Projekten L 3341 Bodes - Fischbach und Teilstück der L 3170 Bodes - Buchenau abgegeben. Danach hat Hessen Mobil im August 2025 mit der Grundlagenermittlung für die beiden, zusammenhängenden Maßnahmen begonnen. Auf dieser Basis wurde wurden im Zuge der Vorplanung bereits drei Varianten mit einer Ausbaubreite von 7 m erarbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass ein regelkonformer Ausbau nach der erforderlichen Entwurfsklasse, aufgrund des hohen Konfliktaufkommens mit fahrbahnbegleitenden Baumbeständen sowie der schwierigen topografischen Lage im Anschnitt erhebliche Eingriffe erfordern würde. Angesichts des sehr geringen Verkehrsaufkommens und eines kaum vorhandenen Schwerverkehrsanteils wird eine weitere bestandsnahe Variante auf Grundlage einer niedrigeren Entwurfsklasse geprüft. Nach Abschluss der Vorplanung, aus der eine Vorzugsvariante hervorgeht, schließt sich der Vorentwurf an, in der die gewählte Variante detailliert ausgeplant wird.

10)

Vergabe von Planungsleistungen zum Projekt Entsäuerungsanlage TB/HB Rotensee/Prüfung PV

Es wurde beschlossen, die Planungsleistungen für die Entsäuerungsanlage TB/HB Rotensee in Höhe von 20.470,19 € an ein Planungsbüro zu vergeben. (basierend auf der aktuellen Kostenschätzung von rd. 200.000 €)

Die Option „PV-Anlage“ wird mit in die Betrachtungen zur Elektrofachplanung durch eine Fachfirma mit eingezogen.

Die Mittel werden im Haushalt 2026 bereitgestellt.

11)

Landesprogramm „100 Wilde Bäche“: 04.12.2025 zur Bachbegehung vom 22.10.2025 (Renaturierung der Eitra)

Aus Sicht der HLG ist es empfehlenswert, dass die Gemeinde ca. 35.000 € für die LPh 1-4 sowie 30.000 € für den Flächenerwerb im Haushaltsplan 2026 berücksichtigt. Kosten für LPh 5-8 sowie die in LPh 3 konkretisierten Baukosten werden erst für Jahre 2027/2028 benötigt.

Seitens der HLG wird zur Förderung eine aktuelle Förderquote von 80 % der Brutto-Kosten genannt, somit auch für Planung und Grunderwerb. Die Förderquote wird vom Hess. Wirtschaftsministerium anhand der Stellung der Kommune im Lasten- und Finanzausgleich jährlich neu ermittelt (jeweils zum 01. Juli).

12)

Soforthilfe für die Gemeinde Hauneck

Das Hessische Ministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 14.11.2025 über die Soforthilfe für die Gemeinde Hauneck informiert. Es handelt sich dabei um eine einmalige Maßnahme des Landes Hessen, die den Kommunen antragslos und ohne Zweckverbindung gewährt wird. Ziel ist es, die Kommunen schnell und unbürokratisch zu unterstützen sowie ihre Liquidität zu stärken. Der Zuweisungsbetrag in Höhe von 78.370,00 € wird schnellstmöglich unserem Konto gutgeschrieben, sobald das Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2025 im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht wird.