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Hauneck Bote
Ausgabe 20/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.04.2026

am Donnerstag, 23.04.2026

Datum:

Donnerstag, 23. April 2026

Ort:

BGH Unterhaun, Rotenseer Weg 27, 36282 Hauneck

Sitzungsbeginn:

19.05 Uhr

Sitzungsende:

20.02 Uhr

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister

Bürgermeister Stephan Bolender eröffnet die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl am 15. März 2026 und begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die Gäste des heutigen Abends sowie Frau Meier-Maaz von der Hersfelder Zeitung. Gleichzeitig gratuliert er allen gewählten Vertreterinnen und Vertretern zur Wahl und dankt allen Fraktionen für den fairen Wahlkampf.

Gegen die form- und fristgerechte Ladung werden keine Einwände erhoben. Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung liegen nicht vor.

2.

Feststellung des am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung

Herr Bürgermeister Stephan Bolender stellt auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen fest, dass Herr Hartmut Nuhn das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung ist. Er richtet die Frage an die Mitglieder der Gemeindevertretung, ob dagegen Widerspruch erhoben wird - dies ist nicht der Fall. Nach § 57 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) führt das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende Mitglied der Gemeindevertretung den Vorsitz bis zur Wahl der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

3.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Hartmut Nuhn übernimmt die Sitzungsleitung. Er begrüßt neben den drei Fraktionen und Stefan Ragotzky nochmals die anwesenden Gäste und nutzt die Gelegenheit eine kurze Ansprache an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu richten.

Nach § 53 Abs. 1 HGO ist die Gemeindevertretung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfe der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter anwesend ist. Es sind 19 von 19 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter anwesend. Die Gemeindevertretung ist somit beschlussfähig.

4.

Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Aus der Mitte der Gemeindevertretung wird Frau Simone Fetten als einzige Kandidatin vorgeschlagen. Gewählt wird gem. § 55 Abs. 3 HGO durch Handaufheben, da niemand widerspricht.

Als Vorsitzende der Gemeindevertretung für die Wahlperiode 2026 - 2031 wird Frau Simone Fetten gewählt.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

7

Frau Simone Fetten nimmt auf Befragen des am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung, Herr Hartmut Nuhn, die Wahl an. Somit hat sich die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck konstituiert und ist handlungsfähig.

Anschließend übernimmt Frau Simone Fetten den weiteren Vorsitz und bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

5.

Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hauneck ist die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter auf 3 festgelegt.

Die Fraktionen FWG, SPD und CDU haben gemäß § 55 Abs. 2 HGO einen gemeinsamen Wahlvorschlag abgegeben:

Nieding, Marcel

SPD

Loeffler, Guido

CDU

Hoßfeld, Melanie

FWG

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

6.

Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Die Fraktionen FWG, SPD und CDU haben gemäß § 55 Abs. 2 HGO einen gemeinsamen Wahlvorschlag abgegeben:

1. Stellvertreter

Nieding, Marcel

SPD

2. Stellvertreter

Loeffler, Guido

CDU

3. Stellvertreterin

Hoßfeld, Melanie

FWG

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

7.

Wahl der

 

a) Schriftführerin bzw. des Schriftführers

 

b) Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter

a)

Aus der Mitte der Gemeindevertretung wird Büroleiter Heiko Englert als einziger Kan-didat vorgeschlagen. Gewählt wird gem. § 55 Abs. 3 HGO durch Handaufheben, da niemand widerspricht.

Schriftführer gemäß § 61 Abs. 2 HGO: Englert, Heiko

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

b)

Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gem. § 61 Abs. 2 HGO:

Die Fraktionen FWG, SPD und CDU haben gemäß § 55 Abs. 2 HGO einen gemeinsamen Wahlvorschlag abgegeben.

Gilbert, Sascha

Frenzel, Jennifer

Weise, Katharina

Spies, Andreas

Frauenfelder, Anja

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

8.

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte (§ 26 KWG) sowie über Einsprüche nach § 25 KWG

a)

Gemeindevertretung

 

aa)

Einsprüche

 

bb)

Gültigkeit

b)

Ortsbeirat (Bodes, Eitra, Fischbach, Oberhaun, Rotensee, Sieglos und Unterhaun)

 

aa)

Einsprüche

 

bb)

Gültigkeit

Gegen die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck wurden innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche erhoben, insofern ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

a) bb)

Die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck am 15. März 2026 wird gem. § 26 Abs. 1 Nr. 4 KWG für gültig erklärt.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltungen:

0

b) aa)

Gegen die Ortsbeiratswahlen in den Ortsbezirken Bodes, Eitra, Fischbach, Oberhaun, Rotensee, Sieglos und Unterhaun wurden innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche erhoben, insofern ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

b) bb)

Die Ortsbeiratswahlen in den Ortsbezirken Bodes, Eitra, Fischbach, Oberhaun, Rotensee, Sieglos und Unterhaun am 15. März 2026 werden gem. § 26 Abs. 1 Nr. 4 KWG für gültig erklärt.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

9.

Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren

Die Gemeindevertretung beschließt, den nach § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hauneck zu bildenden Ausschuss gem. § 62 Abs. 2 HGO nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zu berufen.

Unter Berücksichtigung des § 22 Abs. 3 KWG werden den einzelnen Fraktionen folgende Sitze zugeteilt:

FWG

2 Sitze

SPD

2 Sitze

CDU

1 Sitz

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Die Fraktionen benennen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb einer Woche nach dem Beschluss schriftlich die Ausschussmitglieder.

10.

Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters sowie der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für die Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen

Als Vertreter für die Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen wird Bürgermeister Stephan Bolender und als Stellvertreter Herr Heiko Englert (Büroleiter) vorgeschlagen.

Gewählt wird gem. § 55 Abs. 3 HGO durch Handaufheben, da niemand widerspricht.

Vertreter:

Bolender, Stephan (Bürgermeister)

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Stellvertreter:

Englert, Heiko (Büroleiter)

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

11.

Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters sowie der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (AZV)

Als Vertreter für die Verbandsversammlung des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (AZV) Rotenburg wird der Bürgermeister Stephan Bolender und als Stellvertreterin Frau Gudrun Strube von der SPD-Fraktion vorgeschlagen.

Gewählt wird gem. § 55 Abs. 3 HGO durch Handaufheben, da niemand widerspricht.

Vertreter:

Bolender, Stephan (Bürgermeister)

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Stellvertreterin:

Strube, Gudrun (SPD)

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

12.

Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters sowie der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Haune

Als Vertreter für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Haune wird Bürgermeister Stephan Bolender und als Stellvertreter Herr Hartmut Nuhn von der FWG-Fraktion vorgeschlagen.

Gewählt wird gem. § 55 Abs. 3 HGO durch Handaufheben, da niemand widerspricht.

Vertreter:

Bolender, Stephan (Bürgermeister)

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Stellvertreter:

Nuhn, Hartmut (FWG)

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

13.

Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters sowie der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit beschränkter Haftung

Als Vertreter für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreises Hersfeld-Rotenburg mit beschränkter Haftung wird Bürgermeister Stephan Bolender und als Stellvertreter Herr Hartmut Nuhn von der FWG-Fraktion vorgeschlagen.

Gewählt wird gem. § 55 Abs. 3 HGO durch Handaufheben, da niemand widerspricht.

Vertreter:

Bolender, Stephan (Bürgermeister)

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Stellvertreter:

Nuhn, Hartmut (FWG)

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

14.

Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung folgende Wahlvorschläge der einzelnen Faktionen vor:

CDU

1. Schnell, Sabrina

 

2. Hohmeier, Torsten

 

3. Loeffler, Guido

 

4. Christen, Andrea

 

5. Seegebarth, Arno

SPD

1. Bodenbender, Thomas

 

2. Strube, Gudrun

 

3. Nieding, Marcel

 

4. Manns, Carsten

 

5. Bachmann, Michael

FWG

1. Nuhn, Hartmut

 

2. Modenbach, Kurt

 

3. Möckl, Thomas

 

4. Stark, Jeannette

 

5. Hoßfeld, Melanie

 

6. Nuhn, Martha

 

7. Sinner, Steve

Da mehrere Wahlvorschläge vorliegen, sind die Beigeordneten gem. § 55 Abs. 3 HGO schriftlich und geheim zu wählen. Die Wahl der Beigeordneten erfolgt gem. § 55 Abs. 1 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und die Sitzverteilung richtet sich nach dem Verfahren Hare-Niemeyer (§ 55 Abs. 4 HGO i.V.m. § 22 KWG). Erster Beigeordneter ist dabei der erste Bewerber desjenigen Wahlvorschlags, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit zweier Wahlvorschläge entscheidet das von dem Vorsitzenden zu ziehende Los. 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hauneck besteht der Gemeindevorstand aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und weiteren 5 Beigeordneten.

Die Wahl wird von der Vorsitzenden der Gemeindevertretung geleitet unter Mitwirkung der Gemeindebediensteten Heiko Englert und Jennifer Frenzel.

Anschließend beginnt die Stimmabgabe. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter begeben sich abwechselnd zu den Wahlkabinen und werfen ihre Stimmzettel anschließend in die Wahlurne ein.

Die Wahl ergibt folgendes Ergebnis:

Es werden 18 gültige Stimmen und eine ungültige Stimme abgegeben, davon entfallen auf den Wahlvorschlag der

CDU

3 Stimmen

SPD

7 Stimmen

FWG

8 Stimmen

Daraus ergibt sich folgende Sitzverteilung:

FWG

2 Sitze

SPD

2 Sitze

CDU

1 Sitz

Folgende ehrenamtliche Beigeordnete der Gemeinde Hauneck sind somit gewählt:

  1. Nuhn, Hartmut (1. Beigeordneter) FWG
  2. Modenbach, Kurt FWG
  3. Bodenbender, Thomas SPD
  4. Strube, Gudrun SPD
  5. Schnell, Sabrina CDU

Im Anschluss der Wahl führt die Vorsitzende der Gemeindevertretung die Beigeordneten gem. § 46 Abs. 1 HGO in ihr Amt ein und verpflichtete sie per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben zum Wohle der Gemeinde Hauneck.

Danach händigt Bürgermeister Stephan Bolender gem. § 46 Abs. 2 HGO die Ernennungsurkunden an die Beigeordneten aus.

Anschließend leisten die ehrenamtlichen Beigeordneten vor der Vorsitzenden der Gemeindevertretung den Diensteid ab.

Daraufhin verzichten alle ehrenamtlichen Beigeordneten unwiderruflich auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung mit schriftlicher Erklärung gegenüber dem Gemeindewahlleiter.

Danach stellt der Gemeindewahlleiter, Herr Heiko Englert, das Ausscheiden der bisherigen Vertreter und die Namen der nachrückenden Vertreter gem. § 34 Abs. 3 KWG fest.

15.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

Bericht siehe Anlage!

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Hauneck schließt die Sitzung.

gez. Simone Fetten, Vorsitzende der Gemeindevertretung
gez. Heiko Englert, Schriftführer