Die AGLW hat im letzten Jahr eine Aussaat von Zwischenfrucht per Drohne organisiert. Hintergrund ist: die Attraktivität des Zwischenfruchtanbaus zu steigern - durch Entzerrung von Arbeitsspitzen, Einsparung Bodenbearbeitungsmaßnahmen und Aussaat. Dazu wird die Zwischenfrucht bereits 10 Tage vor der Saat in die Bestände gestreut. Die Zwischenfrucht sollte ankeimen und dann durch eine Strohschicht nach dem Dreschen bedeckt werden, um so vor Austrocknung geschützt zu sein. Dadurch soll sie dann einen Wachstumsvorteil gegenüber Unkrautern und Ausfallgetreide haben und diese so unterdrücken. Die Ergebnisse aus dem letzten Jahr waren ernüchternd. Dennoch würde die AGLW gerne nochmals Überflüge organisieren.
Bei Interesse oder Fragen gerne an: Philipp Pfister, 06623/933 730 // wsg-beratung@aglw.de
Die Antragsphase des Gemeinsamen Antrags 2025 ist inzwischen abgeschlossen. Wie in den Vorjahren sind Änderungen an einzelnen Schlägen noch bis zum 30.09.2025 möglich. Das betrifft insbesondere die Änderung des Nutzungscodes oder die sanktionslose Zurückziehung von Flächen (z. B. bei Überlappungen). Außerdem wird das Flächenmonitoring über die HELAWI-App weiterentwickelt. Sofern die Satelliten-Bilder eine nicht zur beantragten Kultur passende Färbung erkennen, werden Foto-Aufträge in der vorgenannten App erstellt. Ist die Beantragung korrekt, kann über ein entsprechendes georeferenziertes Foto der Nachweis erbracht werden. Wurde tatsächlich eine andere Kultur angebaut als beantragt, kann eine Änderung des Nutzungscodes wie oben erwähnt durchgeführt und die Antragsänderung abgegeben werden.
Thomas Krenzer (06621/87-2221)
Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.
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