Bebauungsplan Nr. 20b „Südlich Hofstatt“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung - Verfahren gemäß §13a BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB - Entwurfsoffenlage
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck hat am 22.04.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. §13a BauGB die Aufstellung und Fortsetzung des Bebauungsplanes Nr. 20b „Südlich Hofstatt“ im Ortsteil Unterhaun beschlossen (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Nach Zurückstellung der Planungsabsichten im März 2020 wurde nun ein Aufstellungs- und Änderungsbeschluss zur Fortschreibung der Planung gefasst. |
| (2) | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20b „Südlich Hofstatt“ ist den beiliegenden Übersichtskarten 1 und 2 zu entnehmen. Betroffen sind in der Gemarkung Unterhaun, in der Flur 10, die Flurstücke 145/1tlw. und 162tlw. sowie in der Flur 5 das Flurstück 17/4. |
| (3) | Mit der Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes soll Bauplanungsrecht für die Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt und Büronutzungen für die Firma Stieber GmbH geschaffen werden. Die Erschließung des vorliegenden Plangebietes erfolgt weiterhin über die bestehenden Straßen Hofstatt, Hersfelder Straße und Döllwiesen. Zur Ausweisung gelangt ein Gewerbegebiet im Sinne des § 8 BauNVO. Es erfolgt eine städtebauliche Nachverdichtung und Optimierung des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches, sodass die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB vorgenommen werden kann. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
| (5) | Gemäß § 13a i.V.m § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 Hs. 2 und Nr.3 Hs. 2 BauGB gegeben. |
| (6) | Gemäß § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. |
| (7) | In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung inklusive Landschaftspflegerischem Fachbeitrag) in der Zeit vom |
16.06.2025 - 18.07.2025 einschließlich
| im Internet auf der Seite der Gemeinde Hauneck https://www.hauneck.de unter dem Reiter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. |
| Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus Hauneck, Hersfelder Straße 14, 36282 Hauneck-Unterhaun, Obergeschoss, Bauverwaltung, Zimmer 8 während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. |
| Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter den E-Mail-Adressen gemeinde@hauneck.de oder beteiligung@fischer-plan.de möglich. |
| (8) | Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Planung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt. |
| (9) | Gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. |
Hauneck, 28.05.2025
Plangebiet - Bebauungsplan Nr. 20b „Südlich Hofstatt“ im Ortsteil Unterhaun