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Hauneck Bote
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auslegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Hauneck

für die Schöffinnen und Schöffen der Wahlperiode 2024 bis 2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck hat in ihrer Sitzung am 07. Juni 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Hauneck für die Schöffinnen und Schöffen der Wahlperiode 2024 bis 2028 beschlossen.

Die Vorschlagsliste liegt

von Montag, den 26. Juni 2023 bis Montag, 03. Juli 2023,

während der Dienststunden im Rathaus,

Hersfelder Straße 14, Zimmer EG.04, 36282 Hauneck,

zu jedermanns Einsicht aus.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme telefonisch einen Termin unter 06621/5060-0.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hauneck, Hersfelder Straße 14, 36282 Hauneck, Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz in der derzeit gültigen Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

Hauneck, den 16.06.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hauneck
gez. Stephan Bolender
Bürgermeister