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Hauneck Bote
Ausgabe 25/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Anlage zur Niederschrift der Gemeindevertretung vom 28.05.2026 - Bericht des Gemeindevorstandes

zur Sitzung der Gemeindevertretung am 28.05.2026

1.

Prüfung einer Anordnung eines Fußgängerüberweges an der K 23, Rotenseer Weg Unterhaun bei Grundschule und Kindertagesstätte abgeschlossen

Zur Verkehrssituation an der neu gestalteten Bushaltestelle Rotenseer Weg in Unterhaun, im Bereich der Grundschule und der Kindertagesstätte, gab es in den vergangenen Wochen viele öffentliche Diskussionen über die Sicherheit der Kinder in diesem Bereich. Unter anderem wurde von Eltern sogar eine Petition ins Leben gerufen.

Die Gemeinde Hauneck nahm sich den Sorgen der Eltern an und vereinbarte mit dem regionalen Verkehrsdienst und den Fachbehörden einen gemeinsamen Ortstermin, zur nochmaligen Prüfung einer möglichen Anordnung eines Fußgängerüberweges (Zebrasteifen) im Bereich der neu angelegten Querungshilfe.

Im Zuge der vorangegangenen Planung war diese Möglichkeit bereits beantragt, aber leider von Hessen Mobil geprüft und als nicht umsetzbar abgelehnt worden.

Zur besseren Einschätzung der Verkehrssituation wurde sich darauf verständigt, vorerst eine mehrtägige Verkehrszählung an zwei Standorten im genannten Bereich durchzuführen. Nach Auswertung der Ergebnisse stellten die beteiligten Behörden jedoch fest, dass die tägliche Verkehrsbelastung zu den Schulzeiten nicht sehr hoch und somit eine sichere Querung der Fahrbahn für Fußgänger auch ohne Zebrastreifen möglich sei.

Außerdem sei die vorgesehene Stelle, nach der vorgelegten Stellungnahme von Hessen Mobil, für die Errichtung eines Fußgängerüberweges unmittelbar hinter der Haltestelle als kritisch anzusehen, da sie spezifische Sichtbehinderungen und eine riskante Verkehrssituation schaffe.

Gemäß den geltenden Richtlinien sei bei Randhaltestellen die Anordnung von Fußgängerüberwegen hinter der Haltestelle nur dann zulässig, wenn das Vorbeifahren an dem haltenden Bus zuverlässig verhindert werden kann. Diese Möglichkeit besteht an der geplanten Stelle aufgrund der örtlichen Gegebenheiten leider nicht und ist daher aus verkehrlicher Sicht nicht vereinbar und kann somit auch nicht befürwortet werden.

Der regionale Verkehrsdienst der Polizeidirektion Bad Hersfeld (RVD) schloss sich dieser Bewertung nach Einsichtnahme in die Unterlagen an, unterbreitete jedoch den Vorschlag, die Parksituation auf der gegenüberliegenden Seite durch das Anlegen eines Gehweges mit Hochbordsteinen so zu verbessern, dass die Sichtweiten in beide Fahrtrichtungen in ausreichender Form gewährleistet ist. Mit diesen Verbesserungsvorschlägen geht auch Hessen-Mobil konform.

Der Gemeindevorstand äußerte gegen die Stellungnahmen von Hessen-Mobil und der Polizei zunächst Bedenken und ließ daraufhin bei dem Sachbearbeiter des Landkreises prüfen, ob von hier noch eine Möglichkeit oder Argumente gesehen werden, die die Anordnung des Fußgängerüberweges ggf. doch noch ermöglichen könnten. Der Sachverhalt wurde jedoch auch von dort so bewertet, wie von den beiden anderen Fachbehörden.

Aufgrund dessen ist es der Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Hauneck nicht möglich, entgegen all dieser Stellungnahmen, einen Fußgängerüberweg anzuordnen.

Daraufhin wurde letztendlich vom Gemeindevorstand beschlossen, dass die vorgeschlagenen Hochbordsteine durch die Anlage eines Gehweges von der Querungshilfe bis zum Treppenaufgang zum Friedhof hergestellt werden sollen. Hierdurch bedingt, fallen nun zwar einige Parkplätze weg, wir hoffen aber, dass dadurch eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit herbeigeführt werden kann. Die Arbeiten wurden bereits abgeschlossen und die Übersichtlichkeit erhöht.

2.

Mobilfunkturm in Fischbach

Laut Telekom soll der genehmigte Mobilfunkturm in Fischbach im Laufe des Jahres errichtet werden. Aktuell erfolgen die Erschließungsarbeiten. Der Anschluss erfolgt in der Ortslage von Fischbach. Dies gilt für Strom und Glasfaser. Auf mehrfacher Anfrage der Gemeinde Hauneck wurde von der Telekom geprüft, ob die Haushalte, die sich an der geplanten Glasfasertrasse befinden, angeschlossen werden können. Mit Stellungnahme vom 24.04.2026 wurde mitgeteilt, dass sich leider durch die Maßnahme keine Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Erschließung zusätzlicher Haushalte ergeben.

3.

Sachstand zur Sanierung L 3341 Fischbach/Erneuerung des Bauwerkes in der Ortslage Fischbach (K 79)

Aktuell finden diverse Besprechungen und Begehungen insbesondere mit Hessen-Mobil zur geplanten Sanierung der L 3341 Fischbach sowie die vom Landkreis Hersfeld-Rotenburg beabsichtigte Erneuerung des Bauwerkes in der Ortslage über den Fischbach (K 79) mit bauzeitlicher Behelfsbrücke im Außenbereich statt. Die Gemeinde prüft eine Erneuerung der linksseitigen Stützmauer im Ort. Die erforderlichen Erkundungsbohrungen können durch Hessen Mobil im Rahmen des eigenen Bohrprogramms mit beauftragt werden. Die voraussichtlichen Kosten der Gemeinde dafür betragen ca. 8.000 €. Die Kostenübernahme wurde durch den Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 16.04.2026 beschlossen. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat zudem Hessen Mobil beauftragt, das für die bauzeitliche Umfahrung benötigte gemeindliche Bauwerk am Wirtschaftsweg zu prüfen. Der Gemeindevorstand hat nach Vorschlagsmachung durch Hessen-Mobil in seiner Sitzung am 20.05.2026 beschlossen, Kosten von ca. 3.000 € brutto für erforderliche Erkundungsbohrungen zu übernehmen.

4.

Sachstand zur geplanten Vereinbarung mit der Gem. Schenklengsfeld

Es finden gemeinsame Erörterungstermine der Gemeinden Schenklengsfeld und Hauneck sowie dem Beratungsbüro zur geplanten Vereinbarung statt. Die Gemeinde Schenklengsfeld erstellt einen aktuellen Entwurf und stimmt diesen mit den Beteiligten und weiteren Stellen ab. (Bsp. Hessischer Städte- und Gemeindebund, Fachdienst Kommunalaufsicht beim Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg) Zu gegebener Zeit ist die Vorlage an die gemeindlichen Gremien vorgesehen. Zudem ist voraussichtlich noch ein Nachtrag der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 1974 zwischen der Stadt Bad Hersfeld und der Gemeinde Hauneck abzuschließen.

5.

Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung von Betriebsgebäuden für ein Umspannwerk in der Gemarkung Rotensee durch den Fachdienst Bauaufsicht

Mittlerweile wurde die Baugenehmigung zur Errichtung von Betriebsgebäuden für ein Umspannwerk in der Gemarkung Rotensee durch den Fachdienst Bauaufsicht des Kreisausschusses des Landkreises Hersfeld-Rotenburg erteilt. Im Zuge der Beteiligung im Rahmen des Bauantragsverfahrens hatte der Gemeindevorstand der Gemeinde Hauneck eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

6.

Baurechtlicher Antrag der AMH Asphaltmischwerk Hauneck GmbH & Co. KG, 99098 Erfurt auf Errichtung von 3 Bitumentanks (je 100³) Blaue Liede 3

Es wird bekannt gegeben, dass ein baurechtlicher Antrag der AMH Asphaltmischwerk Hauneck GmbH § Co. KG, 99098 Erfurt auf Errichtung von 3 Bitumentanks (je 100³) dem Fachdienst Bauaufsicht beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Genehmigung vorgelegt wurde. Am Aufstellort der geplanten Tanks sind bereits seit diversen Jahren 5 Stück stehende Bitumentanks (jeweils mit ca. 80 m³ Inhalt) vorhanden. Für das Gebiet gilt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 aus dem Jahr 2005. Eine Einvernehmensentscheidung ist nicht erforderlich; die gemeindliche Stellungnahme wird gemäß Formvordruck BAB 27 abgegeben.

7.

Baurechtlicher Antrag der AMH Asphaltmischwerk Hauneck GmbH § Co. KG, 99098 Erfurt auf Aufstellung von zwei Doppelcontainern für Labor, Büros und Sozialraum auf dem Betriebsgelände des Asphaltmischwerks, Blaue Liede 3

Es wird bekannt gegeben, dass ein baurechtlicher Antrag der AMH Asphaltmischwerk Hauneck GmbH § Co. KG, 99098 Erfurt auf Aufstellung von zwei Doppelcontainern für Labor, Büros und Sozialraum auf dem Betriebsgelände des Asphaltmischwerks dem Fachdienst Bauaufsicht beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Genehmigung vorgelegt wurde. Für das Gebiet gilt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 aus dem Jahr 2005. Eine Einvernehmensentscheidung ist nicht erforderlich.

8.

Vergabe Feuerwehrführerscheine

Für die Vergabe der Feuerwehrführerscheine der Klasse C wurden Angebote eingeholt. Der Auftrag wird an den günstigsten Anbieter mit einer Auftragssumme in Höhe von 2.216,00 € inkl. MwSt. zzgl. 200,75 € TÜV-Gebühren und 43,60 € für das Straßenverkehrsamt erteilt (3 Stück kosten ca. 7.500,00 Euro). Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch von den benötigten Fahrstunden ab.

9.

LKW Stellplätze Blaue Liede

Nach Hinweisen zum Bauvorhaben wurde ein Ortstermin mit der Bauaufsicht des Landkreises und anderer zuständigen Behörden vereinbart.

Die Fachbehörden haben das Gelände begutachtet und müssen entscheiden, ob weitere Schritte eingeleitet werden.

10.

Zuweisung aus dem Landesausgleichstock

Gewährung einer Zuweisung aus dem Landesausgleichstock zum Ausgleich der mit der Grundsteuerreform einhergehenden Effekte im Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 17.000,00 Euro.

Gewährung einer Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des Ergänzungssatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 6.000,00 Euro.