Für einen gelungenen Zwischenfruchtanbau müssen die angebauten Arten zur Fruchtfolge des Betriebes passen. Schon bei der Auswahl von Arten o. Mischungen darauf achten, dass Krankheiten und Schädlinge (z.B. Kohlhernie o. Sklerotinia bei Raps), die die Hauptfrüchte schädigen können, nicht durch Zwischenfrüchte gefördert werden; zudem dürfen diese nicht selbst zum Unkrautproblem in der Hauptfrucht werden. In Rübenfruchtfolgen z.B. sind Buchweizen u. Phacelia schwer zu bekämpfen! Ein an die Fruchtfolge gut angepasster Zwischenfruchtanbau fördert Gesundheit, Ertrag und Qualität der Hauptfrucht. Auch auf ein sicheres Abfrieren der Arten zu achten!
Karl-Heinrich Claus, LLH HEF/FD; 0160 90725736
Die Antragstellung für das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM2) ist seit dieser Woche möglich (digital über den Link www.agrarportal-hessen.de unter der Kachel „HALM 2“). Hier stehen verschiedene Fördermaßnahmen zur Auswahl, wie z. B. Umstellung auf Ökologischen Landbau, Anlage von Blühflächen oder Erosionsschutzstreifen, extensive Grünlandnutzung und Weiteres. Die HALM2-Förderung muss für einen 5-jährigen Zeitraum beantragt werden, der bei aktueller Antragstellung am 01.01.2026 beginnt und am 31.12.2030 endet. Neben dem Neueinstieg in HALM2 kann auch die Erweiterung einer bereits bestehenden Verpflichtung beantragt werden, z. B. die Aufnahme weiterer Flächen in die Grünlandextensivierung. Die Antragsfrist endet am 01.10.2025.
Thomas Krenzer 06621/87-2221
Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.
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