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Hauneck Bote
Ausgabe 28/2026
Gestaltung Innenteil Seite 3
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Verbot zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen fehlenden Niederschläge führen viele Bäche, Flüsse und Seen in unserem Landkreis nur noch sehr wenig Wasser.

Durch die geringen Abflüsse und die starke Erwärmung des Wassers verschlechtern sich hierbei die Lebensbedingungen für Fische und andere Gewässerorganismen zusehends. Zusätzliche Wasserentnahmen - insbesondere bei kleinen Gewässern - erhöhen die Gefahr, dass Fischen und Gewässerorganismen jegliche Lebensgrundlagen entzogen werden und diese dann absterben.

Deshalb hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg jetzt ein Wasserentnahmeverbot erlassen.

Das heißt:

Aus offenen Gewässern darf seit Dienstag, den 30.06.2026 bis auf Weiteres kein Wasser entnommen werden - auch nicht zur Gartenbewässerung.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg auf unserer Homepage (www.hauneck.de).