Aus gegebenem Anlass möchten wir darüber informieren, dass eine Befahrungsgenehmigung erteilt wurde. Diese berechtigt die Mitarbeiter eines Büros bis zum 31.12.2023 zur Befahrung der ausschließlich für den land- u. forstwirtschaftlichen Verkehr zugelassenen Wirtschaftswege im Bereich der Gemarkungen Eitra, Bodes und Fischbach zum Zwecke von avifaunistischen und fledermauskundlichen Untersuchungen, teilweise auch nachts.