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Hauneck Bote
Ausgabe 3/2023
Allgemeines
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Deutsche Rentenversicherung - Hilfe für die Steuererklärung

Hilfe für die Steuererklärung

FRANKFURT AM MAIN. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2022 lag der Freibetrag bei 10.347 Euro für Alleinstehende und bei 20.694 Euro für Verheiratete. 2023 liegt er bei 10.908 Euro beziehungsweise 21.816 Euro.

Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt läuft mittlerweile automatisch. Mit Hilfe der kostenlosen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Interessierte jedoch diese Beträge überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme nutzen.

Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren zwischen Mitte Januar und Ende Februar automatisch zugesandt. Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.