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Hauneck Bote
Ausgabe 38/2022
Allgemeines
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Aktuelles aus der Landwirtschaft . . .

Wetterdaten vom 12. September bis zum 18. September 2022

Eichhof

202m

über NN

Alh.-Niedergude

285m über NN

Niederschläge (mm)

29,3

-

Lufttemperatur (°C)

min/max

7,2 / 26,3

7,7 / 25,7

Bodentemperatur (°C)

in 5 cm Tiefe am 18.09.

13,4

13,5

Pflanzenbau: Prognosen und Empfehlungen

Biostimulanzien

Als Biostimulanzien werden Stoffe bezeichnet, die weder den Pflanzenschutz- noch den Düngemitteln zugeordnet werden. Sie sollen den Stoffwechsel der Pflanzen fördern, d. Stresstoleranz erhöhen sowie chemische u. biologische Prozesse im Boden positiv beeinflussen. Biost. können z. B. Algenextrakte, Amino- u. Huminsäuren oder auch Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze enthalten. Die AGLW konnte in Versuchen mit einigen Biost. durchaus positive Ergebnisse nachweisen. Die Vielzahl an Produkten auf dem Markt ist unübersichtlich und d. Wirkung oft fragwürdig. Hinzu kommt, dass eine potenzielle Wirkung auch stark von Umwelteinflüssen abhängt. Dennoch schlummert im Bereich der Biostimulanzien großes Potenzial, welches den Baukasten im ökologischen und integrierten Pflanzenbau vor allem auch vor dem Hintergrund des Klimas und des Marktes erweitern wird. P.Pfister, AGLW, 06623-933420.

Das aktuelle Thema

Kernsperrfristen einhalten

Laut Düngeverordnung ist die mögliche Herbstanwendung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt dem Düngebedarf anzupassen, d. h. max. 60 kg N-gesamt/ha oder 30 kg NH4-N/ha dürfen ausgebracht werden. Auf Ackerland darf nach Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.01 kein Stickstoff (N) mehr gedüngt werden. Ausnahmen sind zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bis zum 01.10 erlaubt, wenn die Aussaat bis zum 15.09 erfolgte. Das gilt auch für Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 01.10. Auf Grünland und bei mehrjährigem Feldfutteranbau gilt das N-Düngeverbot vom 01.11 bis 31.01. Festmist und Kompost dürfen vom 01.12 bis zum 15.01 nicht ausgebracht werden.

R. Jacob, Fachdienst Ländlicher Raum Bad Hersfeld, Tel.: 06621-87-2233.

Hinweis:

Weitere aktuelle Hinweise für die Landwirtschaft der hiesigen Region sind im Internet unter www.aglw.de zu finden.

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