Das Ortsbeiratsmitglied des Wahlvorschlages der Bürgerliste Eitra (BLE),
Herr Wilhelm Glebe,
Rhönstraß 19,
36282 Hauneck,
hat auf sein Mandat verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1a des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl nach.
Ich stelle daher fest, dass Herr Wilhelm Glebe aus dem Ortsbeirat des Ortsbezirkes Eitra ausgeschieden ist und für ihn vom Wahlvorschlag der BLE
Frau Simone Bornemann
Sandweg 10,
36282 Hauneck,
nachrückt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Danach können Wahlberechtigte des Wahlkreises Eitra binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Gemeindeverwaltung Hauneck, Hersfelder Straße 14, 36282 Hauneck, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Hauneck, 23.09.2022