Das LEADER-Programm ist ein erfolgreiches und erprobtes Instrument der ländlichen Regionalentwicklung. In den letzten Jahren konnten zahlreiche Vorhaben von Kommunen, Unternehmen und Vereinen in den LEADER-Regionen umgesetzt werden, zur Stärkung und Gestaltung des ländlichen Raumes beitragen und die Wirkung des demographischen und wirtschaftlichen Wandels unserer Regionen abfedern.
Die aktuellen politischen Planungen und Diskussionen zum EU-Förderzeitraum ab 2028 gestalten sich schwierig, auch und besonders für die Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum.
Das LEADER-Programm und die zugehörigen Fonds sind viel diskutiert und die Aussichten auf eine weitere Möglichkeit der Partizipation der Regionen im Rahmen von LEADER ab 2028 sind sehr schwierig.
Momentan steht die Zukunft des LEADER-Ansatzes im Rahmen der Finanzdebatten um den EU-Haushalt ab 2028 grundsätzlich vor großen Herausforderungen.
Deshalb möchte das Regionalforum Hersfeld-Rotenburg, WFG-Wirtschaftsförderungsgesellschaft, gemeinsam mit den politisch verantwortlichen Personen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Hersfeld-Rotenburg an der Zukunft von LEADER für unsere Regionen mitwirken.
Für die Fortführung der ländlichen Regionalentwicklung im Sinne von LEADER nach 2028 macht sich das Regionalforum stark und bittet um Unterstützung der Initiative „Zukunft LEADER ab 2028“ durch Unterschriften.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 08.07.2026 beschlossen, sich zu beteiligen und unterstützt die Initiative.
Die Gemeinde Hauneck, Niederaula und Bebra sind Partner im Streuobstprojekt „Streuobst sichtbar machen: Kennzeichnung und Digitalisierung von Obstbäumen“ des Landschaftspflegeverbandes Hersfeld-Rotenburg.
Der Landschaftspflegeverband hat mitgeteilt, dass die Finanzierung der Streuobstplaketten über das LEADER-Förderprogramm erfolgen wird. Weiterhin wurde eine Kostenplanberechnung vorgelegt. Für die Gemeinde Hauneck entsteht ein Eigenanteil von 742,88 €. Das Vorhaben soll bis Ende 2026 umgesetzt werden.
Mittlerweile ist die Umstellung der Behördenbeteiligung im Zuge von Baugenehmigungsprozessen auf ein digitales Bauantragsverfahren erfolgt. Dort müssen die unteren Bauaufsichten die weiteren Akteure (Träger öffentlicher Belange, z.B. Gemeinden) in den Genehmigungsprozess einbinden und deren Stellungnahmen einholen. Die Antwort erfolgt dann ebenfalls über die neue Beteiligungsplattform.
Für die Vergabe der dringenden Reparatur der Pumpe im Feuerwehrfahrzeug LF 10/6 der FFW Unterhaun und die damit verbundene Sicherstellung der Einsatzbereitschaft wurde der Auftrag an eine Fachfirma zu einem Preis in Höhe von 7.759,04 € inkl. MwSt. vergeben.
Es werden aktuelle Informationen des Hessischen Wirtschaftsministeriums hinsichtlich des Landesstraßenbaus bekanntgegeben:
In der Liste „Neue Projekte“ ist u.a. enthalten:
In der Liste „Projekte in Planung“ ist u.a. enthalten:
Für den Landesstraßenbau stehen planmäßig in den Jahren 2026 bis 2030 insgesamt rund 850 Millionen Euro zur Verfügung. Ergänzend dazu investiert der Bund aus dem Sondervermögen bis 2028 rund 140 Millionen Euro. Diese werden vor allem in die Instandsetzung von Brücken und Bauwerken fließen. Damit werden in den kommenden Jahren fast 1 Milliarde Euro in Hessens Straßen investiert. Der Fokus liegt dabei auf sicheren Straßen, leistungsfähigen Brücken und Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit unmittelbar verbessern. Im Mittelpunkt steht die Sanierung und der Erhaltung des bestehenden Netzes. Kern des Programms ist das neue Erhaltungsprogramm mit rund 383 Millionen Euro für 333 prioritären Sanierungsmaßnahmen, mit denen bis 2030 rund 450 Kilometer Landstraßen erneuert werden sollen. Diese werden vor allem in die Instandsetzung von Brücken und Bauwerken fließen.
Es wurde vom Regierungspräsidium Kassel mitgeteilt, dass die Genehmigung auf Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WP Odensachsen) erloschen ist.
Den Förderantrag für die Renaturierung der Eitra/Vorgezogener Flächenerwerb mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 30.000 € an die WI Bank, über das Regierungspräsidium Kassel, wurde gestellt. Die aktuelle Förderquote beträgt 80 %, somit 24.000 €.
Bei der Maßnahme geht es um die Flächenbereitstellung für die Ausweisung von Gewässerrandstreifen sowie zur Umsetzung von Strukturmaßnahmen im Vorfeld der Maßnahmenplanung und -umsetzung gemäß WRRL. Hierzu haben bereits einige Ortstermine stattgefunden.
Die Firma EMS führt aktuell die Asphaltierungsarbeiten im Gemeindegebiet aus, zurzeit in Unterhaun.
Mittlerweile wurde ein Räumungskonzept im Entwurf erarbeitet und steht vor dem Abschluss. Das Räumungskonzept definiert strukturierte Abläufe für den Gefahrenfall, einschließlich spezifischer Sammelplätze und weitere Sachverhalte. Es enthält einen Leitfaden, was im Gefahrenfall (z.B. Brand, Gasgeruch, Bombendrohung, Unwetter) zu tun ist. Eine entsprechende Übung mit der Feuerwehr ist vorgesehen.
Seitens der DB wurden aktuelle Informationen den Mitgliedern der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes gegeben. Es finden seitens der DB tiefergehende Untersuchungen und Bewertungen von verschiedenen Varianten zur Verbesserung der Abwicklung des Straßenverkehrs sowie die Erhöhung der Sicherheit des Bahnbetriebes statt. Massiver Handlungsbedarf aufgrund der Missstände wird gesehen. (Hohe Instandhaltungsmaßnahmen und Personalkosten, eingeschränkte Wegebeziehungen, Denkmalschutz, Rettungsdienste usw.) Der BÜ Posten 149 soll aufgelassen und durch eine höhenfreie Kreuzung ersetzt werden. Gleichzeitig soll dabei gewährleistet werden, dass für den Straßenverkehr zukünftig eine alternative Möglichkeit zur Querung des Flusses Haune zur Verfügung steht. Der Erhalt und die spätere Nutzung der SÜ über den Fluss Haune hängt in Teilen von dem Ergebnis des Variantenvergleichs ab und ist final von den Baulastträgern in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu entscheiden. Bis 2020 wurden die Baukosten zu jeweils einem Drittel zwischen dem Bund, DB und Kommune aufgeteilt. Durch eine Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zahlt die Kommune keinen eigenen Kostenanteil mehr. Die Baukosten tragen der Bund, die Bahn und das Land.
Dennoch sind Auswirkungen auf die Gemeinde Hauneck (Planungs-, Erhaltungs- und Unterhaltungskosten, geänderte Verkehrsströme, Hochwasser usw.) zu erwarten und näher zu betrachten. So müsste die Kommune für Planungskosten in Vorleistung gehen. Die DB bittet die Gemeinde Hauneck als weitere Grundlage das Herbeiführen eines Grundsatzbeschlusses sowie im weiteren Verlauf um den Abschluss einer Planungsvereinbarung. Sollte es nach Abschluss aller Planungen zur Umsetzung einer Maßnahme kommen, wäre zwischen der Gemeinde Hauneck und der DB InfraGO AG eine Kreuzungsvereinbarung gemäß EKrG abzuschließen.
In seiner Sitzung am 13.08.2026 hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft über die Vergabe der in 2026 umzusetzenden Wegebauarbeiten beschlossen. Zum Submissionstermin am 31.07.2026 haben vier Firmen ein Angebot abgegeben; der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Mit der Umsetzung der Wegebauarbeiten wird am 15.09.2026 begonnen, eine entsprechende Bauanlaufbesprechung findet am 02.09.2026 statt.
Mittlerweile konnten die umfangreichen Bauarbeiten abgeschlossen werden. Durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen Gemeinde Hauneck und der EAM konnte eine moderne Ladesäule errichtet und für die Öffentlichkeit in Betrieb genommen werden.
Mittlerweile konnten die umfangreichen Bauarbeiten für den Umbau von insgesamt 6 barrierefreien Bushaltestellen incl. Busfahrspuren im Bereich Schule/Kindertagesstätte abgeschlossen werden.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 19.08.2026 die Vergabe der Arbeiten für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten an den Handfeuerlöschern der Gemeinde Hauneck im Herbst 2026 an eine entsprechende Fachfirma vergeben.
Mittlerweile wurde mit dem Leitungsbau begonnen. Für das DGH Oberhaun besteht ein Anschluss- und Wärmeliefervertrag vom 19.07.2022.
Die Auslieferung des Ersatzfahrzeuges für den VW UP soll im September/Oktober 2026 erfolgen. Zur Auslieferung kommt das Fahrzeug Citroën ë-C3 Elektro „You“ 83 kW 5-Sitzer. Für die Gemeinde stehen keine Leasingkosten.
Die formellen Verfahrensschritte zum Abschluss des Baulandumlegungsverfahrens durch das Amt für Bodenmanagement können wegen Klärung von Sachverhalten bislang nicht fortgeführt werden.
Mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 19.08.2026 wurde der Auftrag für die Herstellung der Asphaltfläche der 3X3 Basketballanlage an den Bieter mit dem wirtschaftlichen Angebot mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von 15.001,71 € inkl. MwSt. vergeben.
Hessen Forst hat mitgeteilt, dass die Aufnahmen bezüglich der Verkehrssicherung für die von Hessen Forst betreuten Flächen für das Jahr 2026 abgeschlossen sind und hat uns eine Auswertung der gezeichneten Schadobjekte in unserer Gemeinde übersandt. Hierbei handelt es sich um 17 verkehrsgefährdende Bäume, die gefällt werden müssen. Die Arbeiten können aufgrund der teils schwierigen Verhältnisse und der kurzen Beseitigungsfrist von drei Monaten nicht vom Bauhof ausgeführt werden.
Um eine Kostenersparnis zu erreichen, sollen die Arbeiten im Zuge der Ausschreibung von Hessen Forst gemeinsam ausgeführt werden. Die Kosten werden sich auf ca. 2.000 € bis 3.000 € belaufen. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am19.08.2026 zugestimmt.