Titel Logo
Hauneck Bote
Ausgabe 43/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck

am 17. September 2025

Datum:

Mittwoch, 17. September 2025

Ort:

DGH Bodes, Am Spielplatz 2, 36282 Hauneck

Sitzungsbeginn:

20.00 Uhr

Sitzungsende:

20.37 Uhr

Tagesordnung

1.

Bericht des Gemeindevorstandes gemäß § 50 Abs. 3 HGO (siehe Anlage)

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung zwischen den Kommunen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg über die interkommunale Vereinbarung zum Kostenausgleich bei Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder außerhalb der Wohngemeinde nach § 28 HKJGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck beschließt, der „Vereinbarung zwischen den Kommunen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg über die Umsetzung der Vorschriften über Bedarfsplanung und Kostenausgleich nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch“ in der von der Bürgermeisterversammlung am 30.04.2025 erarbeiteten Form beizutreten.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der WFG-Gesellschafterstruktur zum 01.01.2026

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck stimmt der Änderung der Gesellschafterstruktur der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hersfeld-Rotenburg zum 01.01.2026 bzw. baldmöglichsten Zeitpunkt zu.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hauneck wird mit der Abwicklung beauftragt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck stimmt für das Ausscheiden des in Liquidation befindlichen Vereins „Gutes aus Waldhessen e.V.“ und im Weiteren für die Aufnahme des Vereins „Landschaftspflegeverband Hersfeld-Rotenburg e.V.“ als Partner in die Gesellschaft.

Die notwendigen Satzungsänderungen im Gesellschaftervertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH sind herbeizuführen.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hauneck wird mit der Vornahme der entsprechenden Satzungsänderungen beauftragt.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 09.01.2007;

hier:

Redaktionelle Änderungen und Übernahme der Ordnungswidrigkeitsverfahren der Kommunen durch den Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck beschließt, den Änderungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den gemeinsamen Gewerbeprüfdienst im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zuzustimmen.

Mit der Änderung wird die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeitsverfahren an den Landkreis Hersfeld-Rotenburg übertragen.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Kreisausschusses Hersfeld-Rotenburg sowie der Genehmigung der Delegationsvereinbarung durch das Regierungspräsidium Kassel als Aufsichtsbehörde.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

5.

Beratung und Beschlussfassung die Bauleitplanung der Gemeinde Hauneck, Ortsteil Unterhaun, Bebauungsplan Nr. 20b „Südlich Hofstatt“

1.

Auswertung und Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2.

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan

3.

Berichtigung des Flächennutzungsplanes

1.

Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage 1 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck beschlossen.

2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck beschließt den Bebauungsplan Nr. 20b „Südlich Hofstatt“ gemäß § 10 Abs.1 BauGB i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung) und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hess. Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) als Satzung und billigt die Begründung hierzu.

3.

Der Flächennutzungsplan ist im Zuge einer Berichtigung gemäß § 13a Abs.2 Nr.2 BauGB anzupassen.

Vor Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist noch die Kostentragung der von der Bauherrschaft geplanten Verbreiterung der vorhandenen Überfahrt (incl. Unterhaltung) über die „Scheersbach“ zwischen Gemeindevorstand und Bauherrschaft zu klären. (Bsp. Erschließungsvertrag).

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

6.

Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt als Kooperationspartner in die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit (Glasfaserausbau Fischbach mit den Kommunen Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schwarzenborn)

Die Gemeindevertretung beschließt auf Grundlage der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit (Kooperationsvereinbarung) den Beitritt als Kooperationspartner in die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit (Glasfaserausbau mit den Kommunen Neukirchen, Oberaula, Ottrau und Schwarzenborn) sowie die Beantragung der Beratungsförderung Gigabit 2.0. Ziel ist es, den noch ausstehenden Glasfaserausbau in den Kommunen, so auch in Hauneck-Fischbach, umzusetzen.

Abstimmung:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

7.

Schlussbericht der 239. vergleichenden Prüfung zum Vorbericht „Haushaltsplan“

Der Schlussbericht mit Anschreiben zur 239. vergleichenden Prüfung zum Vorbericht „Haushaltsplan“ wurde bekanntgegeben.

Darüber hinaus wurden mit Schreiben vom 16.07.2025 den jeweiligen Fraktionen und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung die o. g. Unterlagen ausgehändigt.

gez. Michael Bachmann (Vorsitzender der Gemeindevertretung)
gez. Heiko Englert (Schriftführer)