Die Stoffstrombilanz (SSB) soll die Nährstoffflüsse im Betrieb darstellen. Die Nährstoffzufuhr wird der Nährstoffabfuhr gegenübergestellt. Ziel ist es, die Nähstoffflüsse transparenter zu gestalteten und Nährstoffverluste (z. B. ins Grundwasser) zu reduzieren. Waren zunächst nur vereinzelte Betriebe verpflichtet, müssen ab 2023 alle landwirtschaftlichen Betriebe eine SSB erstellen - Ausnahmen:
Eine zu gewährleistende Lagerfrist von 2 Monaten gilt für alle Betriebe, in denen Festmist anfällt. Ein Ausbringungsverbot besteht laut neuer DüV vom 01.12. bis zum 15.01. (rote Gebiete ab 01.11.-31.01.). Eine Beschränkung auf bestimmte Kulturen gibt es derzeit nicht. Geflügelmist sowie Geflügeltrockenkot unterliegen genauso wie feste/separierte Gärreste der Sperrfrist für Güllen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Feldmieten temporär bis zu 6 Monaten gelagert werden (u. a. Vorrotte, Beachtung bes. Bestimmungen WSG, NSG, etc.). Eine späte Festmistausbringung ist empfehlenswerter, da bei milder Witterung Ammonium zu Nitrat umgewandelt wird - höhere Auswaschungsgefahr. Eine Ausbringung im Frühjahr hat sich in Versuchen der AGLW als effizienter gegenüber einer Herbstausbringung gezeigt.
AGLW, Tel.: 06623-933420
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... für die Landwirtschaft