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Hauneck Bote
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung §13a BauGB "Südlich Hofstatt" Rechtskraft

Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch

Bauleitplanung der Gemeinde Hauneck, Ortsteil Unterhaun

Bebauungsplan Nr. 20b „Südlich Hofstatt“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung - Verfahren gemäß §13a BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hauneck hat auf ihrer Sitzung am 17.09.2025 den Bebauungsplan Nr. 20b „Südlich Hofstatt“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Mit dem Bebauungsplan soll Bauplanungsrecht für die Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt und Büronutzungen für die Firma Stieber GmbH geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden und umfasst in der Gemarkung Unterhaun, in der Flur 10, die Flurstücke 145/1tlw. und 162tlw. sowie in der Flur 5 das Flurstück 17/4.

Die Beschlussfassung über den Bebauungsplan als Satzung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB (Baugesetzbuch) tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung wird in der Gemeindeverwaltung Hauneck, Hersfelder Straße 14, 36282 Hauneck, Bauverwaltung, Zimmer 8, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs.2 BauGB werden die Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplanes ergänzend in das Internet eingestellt und können auf der Homepage (https://www.hauneck.de/ unter dem Reiter Amtliche Bekanntmachungen) eingesehen werden. Zudem kann der Plan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung der Unterlagen ist zeitlich nicht begrenzt.

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs.1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Hauneck, 06.11.2025

(Siegel)

gez. Bolender
Bürgermeister

Bauleitplanung der Gemeinde Hauneck, Ortsteil Unterhaun

Bebauungsplan Nr. 20b „Südlich Hofstatt“

Übersichtskarte des Geltungsbereiches

Übersichtskarte

Plangebiet - Bebauungsplan Nr. 20b „Südlich Hofstatt“

Ausschnitt genordet, ohne Maßstab