Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in der zurzeit gültigen Fassung, ergeht seitens des Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Untere Wasserbehörde, folgende
Allgemeinverfügung
Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich die Wasserstände in den oberirdischen Gewässern wieder normalisiert, so dass ein Verbot der Wasserentnahme nicht mehr erforderlich ist.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld, erhoben werden.
Bad Hersfeld, den 10.11.2025