Titel Logo
Hauneck Bote
Ausgabe 48/2025
Gestaltung Innenteil Seite 4
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbotes von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in der zurzeit gültigen Fassung, ergeht seitens des Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Untere Wasserbehörde, folgende

Allgemeinverfügung

  1. Das mit Allgemeinverfügung vom 07.07.2025 erlassene Verbot, Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen, Quellzuflüsse) zu entnehmen, wird aufgehoben.
  2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung.
Begründung

Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich die Wasserstände in den oberirdischen Gewässern wieder normalisiert, so dass ein Verbot der Wasserentnahme nicht mehr erforderlich ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld, erhoben werden.

Bad Hersfeld, den 10.11.2025

Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Kreisausschuss
gez. Torsten Warnecke
Landrat