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Hauneck Bote
Ausgabe 49/2023
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Kinderreisepässe fallen weg

Veröffentlichung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass- Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, BGBl. I Nr. 271 vom 12.10.2023

Nach den vorgenannten Regelungen dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Bitte beachten Sie dies bei Ihren Urlaubsplanungen.

Aktuell sind die Lieferzeiten beim Personalausweis ca. 2-3 Wochen und beim Reisepass ca. 4-5 Wochen.