Titel Logo
Hauneck Bote
Ausgabe 51/2022
Allgemeines
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bis 31. Dezember freiwillige Beiträge zahlen und sparen

FRANKFURT AM MAIN. Die meisten Beschäftigten in Deutschland sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Aber auch wer nicht pflichtversichert ist, kann in der gesetzlichen Rentenversi-cherung vorsorgen und Rentenansprüche erwerben.

Wer beim Mindestbeitrag sparen will, sollte das Geld noch in diesem Jahr einzahlen. Der monatliche Beitrag kann derzeit zwischen mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.311,30 Euro frei gewählt werden; im nächsten Jahr dann zwischen 96,72 Euro und 1.357,80 Euro. Stichtag für freiwillige Rentenbeiträge für das Jahr 2022 ist der 31. März 2023, bis dahin muss das Geld angewiesen sein. Wichtig ist, auf der Überweisung die Versiche-rungsnummer, den Verwendungszweck „freiwillige Beiträge“ und den Zeit-raum anzugeben, für den eingezahlt wird.

Mit freiwilligen Beiträgen lassen sich zum Beispiel Lücken im Versiche-rungskonto schließen oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen erfüllen. Auch wer bereits eine vorgezogene Alters-rente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Bei-träge zahlen, um seine Rente zu erhöhen.

Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten, Vorteile und Voraus-setzungen einer freiwilligen Versicherung bietet die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.